Nebenkostenabrechnung

Wir leben seit 5 Jahren in einem Haus zur Miete und bekommen nun dieses Jahr zum ersten Mal in der Nebenkostenabrechnung die Kosten für die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung mit abgerechnet.
Ursprünglich stand im Mietvertrag unter Zusatzvereinbarung: „Sämtliche Nebenkosten (mit Ausnahme der Grundsteuer und der Gebäudeversicherung) trägt der Mieter insbes. Wasser + Heizöl“. Leider haben wir diese Version des Vertrages nicht unterschrieben, da ein Fehler vorhanden war und der neue Vertrag diese Klausel nicht mehr handschriftlich ausweist.
Uns ist klar, dass diese Kosten auf den Mieter umgerechnet werden können, aber uns wurde immer gesagt, dass dies schon in die Miete eingerechnet ist. Allerdings haben wir nichts schriftlich (wie geschildert). Müssen wir diese Kosten nun tragen?
Danke an alle Helfenden!

„[…] ursprünglich stand im Mietvertrag […]“
„[…] diese Version[…]“
„[…] neuer Vertrag[…]“

Welcher Außenstehende soll sich bei so einer Beschreibung auskennen? Ohne genaue (!) Beschreibung was schriftlich vereinbart ist wird jede Hilfe schwierig.

Gruß,
FvS

Normalerweise gehören diese Kosten zu den umlagefähigen Kosten. Der 1. Mietvertrag wurde von Euch nicht unterschrieben, kann nicht berücksichtigt werden.
Was steht denn in eurem Mietvertrag unter „Nebenkosten“? Es müssen entweder die einzelnen umzulegenden Kosten genannt werden oder es muss ein Hinweis stehen, „Betriebskostenverordnung (§ 556 I 2 BGB) bzw. ein Hinweis auf diese Betriebskostenverordnung“. Darin sind alle 17 umlagefähigen Positionen aufgelistet.

Bitte schau erst einmal nach, was genau zu Nebenkosten in eurem Mietvertrag steht. Ggf. melde dich noch einmal.

MfG
Ulla

Moin-
Das ist Vertragsrecht, da können nur Rechtsanwälte eine verbindliche Auskunft geben.
Ich kann da nicht helfen.

Gruß

connection

Guten Abend,
Es gilt natürlich der unterschriebene Mietvertrag.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
ich würde mich mit dem Vermieter darauf einigen, dass Steuer und Versicherung nicht gezahlt werden, da sie in den verg. Jahren ebenfalls nicht gezahlt wurden. Ob man hier von einem „Gewohnheitsrecht“ sprechen kann, lassen wir mal dahingestellt sein.

An und für sich kann der VM alles abrechnen, was an Nebenkosten anfällt, wenn man bedenkt, dass keine Position ausgeklammert wurde. Aber nach vier NK-Abrechnungen ohne Versicherungen und Steuern sollten Sie davon ausgehen können, dass Sie auch weiterhin davon befreit sind.

Alles Gute

Micha