Nebenkostenabrechnung

Halle ich habe meine wohnung gekündigt… Meine frage ist nun muss ich die volle Miete zahlen wenn der vermieter nicht mit der Nebenkosten abrechung kommt obwohl die ablesung schon lange her ist.
oder kann ich die lezte Miete zurück halten und eine verrechnung verlangen
denn so wie ich ihn kenne wird er nicht damit kommen ohne dass ich ein druckmittel habe

mfg
jen-e

Hallo jan-.e,
die Rechtslage ist klar:
Sie müssen bis zum Ende der Kündigungsfrist die volle Miete inklusive Nebenkosten zahlen, sofern die Wohnung nicht vorher neu vermietet wird.
Sie können die Miete auch nicht einbehalten, denn der Vermieter hat nach Ende der Abrechnungsperiode 12 Monate Zeit für die Abrechnung.
Wenn also kalenderjährlich abgerechnet wird, dann hat der Vermieter bis zum 31.12.2014 zeit, die Nebenkostenabrechnung für 2013 vorzulegen.
Ihre Befürchtung, daß der Vermieter die Abrechnung nicht erstellt, ist zu verstehen, gibt Ihnen aber keine Möglichkeit, die Zahlungen einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
mit de

Ja nach Abrechnungszeitraum hat er ein Jahr Zeit. Aslo 1.1.2011 bis 31.12.2011 mus bis 31.12.2012 die NK Abrechnung zugegangen sein. Danach haben Sie Anspruch auf zuviel gezahltes, der Vermieter kann aber ab 1.1.2013 nicht mehr Nachzahlungen verlangen.
Sie können die Miete nicht zurückbehalten: er kann einen Mahbescheid erwirken, wenn Sie nicht zahlen. Den Druck können Sie nur machen, wenn Sie wegen fehlender NK-Abrechung (also für 2011 bis 31.12.2012 nicht erhalten haben) auch die NK V>orauszahlung einhalten. Sie müssen das aber schreiben! Sonst schicket er wegen der NK auch einen Mahnscheid. Für 1.1.2012 bis 31.12.2012 können Sie noch nichts machen, da 31.12.2013 noch nicht ist. Da können Sie nur Frist setzten und NK Abrechung verlangen, danach klagen auf Herausgabe (ab 31.12.2013!!) . Guthaben kriegen sie, Nachzahlen müssen sie nicht (nach 31.12.2013, vorher schon!)!

Hallo, Sie müssen so lange Miete zahlen, bis die Kündigungszeit abgelaufen ist. Der Vermieter darf mit der Abrechnung nicht länger als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes warten, sonst ist seine Forderung verwirkt. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben für Sie, dann muss er dieses natürlich auszahlen. Ab dem besagten Zeitpunkt können Sie bei einem Guthaben auch Zionsen verlangen. Gruss, Achim

Für die NK hat er ein Jahr Zeit nach Ende des NK-Zeitraums. Dann kann man juristsich druck machen, wenn man Rückzahlung erwartet.
Miete einbehalten birgt Risiko: Er kann dagegen schnell juristisch aktiv werden.

Hallo jan-.e,
falls sich die Betriebskostenabrechnung auf das vergangene Jahr beziehen, also Sie meinen den Bezug zum letzten Jahr 2012, dann hat der Vermieter generell 12 Monate Zeit die Betriebskostenabrechnung zu erstellen, egal ob eine Kündigung vorliegt.
Den Einbehalt der Miete sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen nicht vor, der Vermieter kann dann dagegen erfolgreich klagen. Wieweit als Druckmittel es für Sie sinnvoll ist können nur Sie berurteilen und anwenden, die gesetzliche Lage ist jedoch eindeutig.
Beste Grüße
Kocki

Der Vermieter hat ein volles Jahr Zeit die Abrechnung des Vorjahres vorzulegen.
Bis zum Ablauf Ihres Mietvertrages sind sie auch verpflichtet die Miete zu zahlen .

Der Vermieter hat mit der Abrechnung Zeit bis 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
Bitte stelle deine Fragen demnächst konkreter. Wann gekündigt, wann ausgezogen? Und warum hast Du die Miete noch nicht gezahlt, obwohl schon die Endablesung war???

Gruß

mary