Hallo,
es geht um die Nebenkostenabrechnung für ein gewerblich gemietetes Objekt.
Zur Ablesung der Heizung kommt jährlich eine beauftrage Firma. Bei der Abrechnung wird aber auf die Quadratmeter der Anlage umgelegt.
Im Vertrag steht leider auch, dass eine Umlage stattfindet aus Gründen der Fairness. Da in anderen Anlageteilen auch gewohnt wird, wird dort auch deutlich mehr verbraucht als in einem Lagerraum.
Gibt es eine Chance trotz des Vertrages die Ablesedaten als Grundlage geltend zu machen?
danke & beste Grüße
IP54