Nebenkostenabrechnung nach Tod des Mieters

Ein Vermieter kaufte 1997 eine Wohnung (samt Mieter, der bis vor kurzem auch noch darin wohnte). Im Mietvertrag war ein Betrag x für Miete und ein Betrag y für Nebenkosten veranschlagt.
Der Vermieter hat bis heute nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht, der Mieter hat das nie beanstandet (wobei die wirklichen Nebenkosten immer höher waren als Betrag y im Mietvertrag, so dass der Vermieter die höheren Nebenkosten selbst getragen hat).

Nun ist der Mieter gestorben und die Erben haben das Mietverhältnis gekündigt. Der Vermieter möchte die Nebenkosten für 2010 und 2011 abrechnen und mit der Mietkaution verrechnen. Der Mieter meint, nach so vielen Jahren ohne Nebenkostenabrechnung dürfe der Vermieter nun auch für die aktutellen Jahre keine Nebenkosten mehr abrechnen.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Vielen Dank.

Hallo !

Warum nun anders abrechnen wie bisher ?

War die vereinbarte Summe Y nicht ein Pauschale ?
Davon kann m.E. nicht einseitig und ohne Ankündigung abgewichen werden und nun nach Verbrauch,Quadratmeter oder Personenzahl abgerechnet werden.

Die Verjährung für Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung ist kurz. Nach 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode wäre es verjährt und kann nicht mehr nachgefordert werden.

MfG
duck313

Hallo Peterle,

Der Vermieter möchte die Nebenkosten
für 2010 und 2011 abrechnen und mit der Mietkaution
verrechnen. Der Mieter meint, nach so vielen Jahren ohne
Nebenkostenabrechnung dürfe der Vermieter nun auch für die
aktutellen Jahre keine Nebenkosten mehr abrechnen.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Vielen Dank.

Wurde eine Abrechnung der NK vereinbart, so kann der Vermieter über die NK abrechnen, selbst wenn er dies jahrelang nicht getan har. Dazu gibt es eine BGH-Entscheidung. Wenn sie dich interessiert, suche ich sie heraus.

Gruß

Joschi