Ein Vermieter kaufte 1997 eine Wohnung (samt Mieter, der bis vor kurzem auch noch darin wohnte). Im Mietvertrag war ein Betrag x für Miete und ein Betrag y für Nebenkosten veranschlagt.
Der Vermieter hat bis heute nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht, der Mieter hat das nie beanstandet (wobei die wirklichen Nebenkosten immer höher waren als Betrag y im Mietvertrag, so dass der Vermieter die höheren Nebenkosten selbst getragen hat).
Nun ist der Mieter gestorben und die Erben haben das Mietverhältnis gekündigt. Der Vermieter möchte die Nebenkosten für 2010 und 2011 abrechnen und mit der Mietkaution verrechnen. Der Mieter meint, nach so vielen Jahren ohne Nebenkostenabrechnung dürfe der Vermieter nun auch für die aktutellen Jahre keine Nebenkosten mehr abrechnen.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Vielen Dank.