Nebenkostenabrechnung ohne Verbrauchserfassung

Ein Vermieter stellt eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007.
Die Abrechnung betrifft obere der beiden Wohnungen eines 2-Familienhauses. Die Wohnung im EG stand das ganze Jahr 2007 leer.
Eine konkrete Verbrauchserfassung erfolgt nicht. Lt. Mietvertrag wurde die Umlage der Heizkosten nach qm und die Umlage der übrigen Kosten nach Personenanzahl vereinbart.
Darf der Vermieter nun die EG-Wohnung völlig unberücksichtigt lassen, d.h. 100 % der Heizkosten auf die obere Wohnung und 100 % der restlichen Nebenkosten ebenfalls. So nämlich geschehen. Der Vermieter berechnet sogar Stromkosten der unteren Wohnung zu 95 %, da keine separate Erfassung von Treppenhaus- und Kellerstrom erfolgt. Die Kosten für den Allgemein-Strom sind damit ungewöhnlich hoch 123,88 € und der Mieter der oberen Wohnung weiß, das in der untern Wohnung Strom verbraucht wurde etwa durch Beleuchtung bei Besichtigungen und dergleichen.

Was darf der Vermieter tatsächlich abrechnen?