Hallo Christel,
Mein Vermieter weigert sich die Belege der
Nebenkostenabrechnung für mich (auf meine Kosten) zu kopieren.
Ich hätte kein Recht auf Belege,könne aber jederzeit die
Belege in seiner Wohnung überprüfen.
Da ich von so etwas keine Ahnung habe, muss ich mir also einen
Anwalt mit in die Wohnung des Vermieters nehmen.
War sogar schon beim Mieterbund.Die sagen, daß die
Rechtssprechung zu diesem Thema nicht eindeutig ist.
Wäre sehr dankbar für jeden Tip, denn die Frist zur Zahlung
ist mittlerweile abgelaufen.
Bei dem Verlangne nahc Kopien ist zu unterscheidne, dass für eine „globale Vorlage der Belege“ kein rechtlicher Spielraum besteht. Du musst daher als Mietrin eingrenzen, welche Belege in Kopie Dir vorgelegt werden sollen. Gem § 29 Abs. 2 NMV ( Neubaumietenverordnung) besteht ein Recht auf Erteilung von Fotokopien. Das LG Duisburg WuM 2002, 32 ; LG Berlin LE 2003, 121 u.a. stellen in dne Urteilen fest, dass diese Vorschrift auch für jeden anderen Wohnraum anzuwenden ist.
Wenn Du daher alle Belege sehen möchtest, auch solche die Dir aus den Vorjahren ( z.B. Grundsteuer, Versícherungen) bekannt sind, kann der Vermieter sich weigern, da dies eine Unzumutbarkeit darstellt. Verlange daher nur jene Belege, wo Dir die Kosten unklar erscheinen.
Nachdem Du beim Mieterbund gewesen bist, weshalb wurde von dort aus nicht der Vermieter angeschrieben und zur Vorlage der Unterlagen „namens und in Vollmacht von Dir“ aufgefordert ? Kopfschütteln.
Gruss Günter