Nebenkostenabrechnung Wartung und Abgrenzung von der ReperaturRechnung

Hallo Mietrechtfreunde,

Soweit mir bekannt brauchen die Heiznebenkosten im MV nicht extra (wie Grundsteuer und Straßenreinigung) erwähnt werden sondern Schornsteinfeger, Wartungskosten, Wärmemeßdienst können auch so selbstverständlich in Rechnung gestellt werden.

Nun ist mir aber die Abgrenzung der Wartung von der Reperatur nicht ganz klar.

Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar ob nur eine Wartungspauschale in Rechnung gestellt werden kann oder kann im Zuge der Wartung auch das Verschleißmaterial (Dichtungen, Zündelektrode usw.) in Rechnung gestellt werden ?

Wenn im Zuge einer Heizungsreperatur eine Wartung (mit Wärmetauscherreinigung, Meßprotokoll und alles was dazu gehört) gemacht wird wie wäre das dann aus der Gesamtrechnung, die nur als Gesamtstundenzahl (Wartung+Reperatur) angegeben ist auseianderzurechnen.

Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar wie weit Wartungsmaterial von Reperaturmaterial abzugrenzen wäre. Eine Zündelektrode welche ca. alle 2 Jahre ausgetauscht werden muß wäre meiner Einschätzung nach schon Wartungsmaterial.

Aber auch wegen der schweren Abgrenzung weiß ich eben nicht ob dem Mieter Material im Zuge einer Wartung überhaupt aufgebrummt werden kann.

Wer kann mir da ein bißchen Licht ins Dunkel bringen ?

Gruß

R.

Hallo

Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder eine Auflistung der Kostenarten gem. BetrKV reicht im Mietvertrag. Die Betriebskostenverordnung führt 17 Betriebskostenarten auf und erklärt auch, was zu den Heizkosten gehört > siehe Kostenart 4) Heizung und 5) Warmasserbereitung bzw 6) verbundene Heiz-/Warmwasserbereitungsanlagen.
Grundsteuer fällt z.B. unter 1) und Straßenreinigung unter 8)
Details zur BetrKV ergeben sich aus der Rechtsprechung.

Grundsätzliche Abgrenzung von Wartung und Reparatur:

  • Wartung: Erhalt der Betriebsbereitschaft
  • Reparatur: Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

Im Rahmen der Wartung ausgetauschte Verschleissteile sind umlagefähig (z.B. Dichtungen, Filter, Düse, Glühzünder, Ionisationselektrode) - i.A. gibt der Hersteller der Heizungsanlage Empfehlungen in welchen Zeitabständen bestimmte Verschleissteile ausgetauscht werden sollten > z.B. - das Entsprechende seiner Heizungsanlage sollte man auch schonmal gelesen haben, um zu wissen, was die Wartung denn eigentlich umfassen sollte :wink:

Hier eine Liste zur Abgrenzung von umlagefähig/nicht-umlagefähig. Allerdings sind die im Rahmen der Wartung ausgetauschten Kleinteile z.B. laut OLG Düsseldorf, 08.06.2000 – 10 U 94/99 klar umlagefähig.

Wenn im Zuge einer Heizungsreperatur eine Wartung (mit Wärmetauscherreinigung, Meßprotokoll und alles was dazu gehört) gemacht wird wie wäre das dann aus der Gesamtrechnung, die nur als Gesamtstundenzahl (Wartung+Reperatur) angegeben ist auseianderzurechnen.

Wenn es nicht „selber Auseinanderzurechnen“ ist, dann muss man eben seine Heizungsfachfirma entsprechend „erziehen“ - d.h. Wartung und Reparatur bei der Rechnungstellung strikt trennen bzw. einzeln/trennbar aufführen.

Grüsse Rudi