Hallo Mietrechtfreunde,
Soweit mir bekannt brauchen die Heiznebenkosten im MV nicht extra (wie Grundsteuer und Straßenreinigung) erwähnt werden sondern Schornsteinfeger, Wartungskosten, Wärmemeßdienst können auch so selbstverständlich in Rechnung gestellt werden.
Nun ist mir aber die Abgrenzung der Wartung von der Reperatur nicht ganz klar.
Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar ob nur eine Wartungspauschale in Rechnung gestellt werden kann oder kann im Zuge der Wartung auch das Verschleißmaterial (Dichtungen, Zündelektrode usw.) in Rechnung gestellt werden ?
Wenn im Zuge einer Heizungsreperatur eine Wartung (mit Wärmetauscherreinigung, Meßprotokoll und alles was dazu gehört) gemacht wird wie wäre das dann aus der Gesamtrechnung, die nur als Gesamtstundenzahl (Wartung+Reperatur) angegeben ist auseianderzurechnen.
Desweiteren ist mir auch nicht ganz klar wie weit Wartungsmaterial von Reperaturmaterial abzugrenzen wäre. Eine Zündelektrode welche ca. alle 2 Jahre ausgetauscht werden muß wäre meiner Einschätzung nach schon Wartungsmaterial.
Aber auch wegen der schweren Abgrenzung weiß ich eben nicht ob dem Mieter Material im Zuge einer Wartung überhaupt aufgebrummt werden kann.
Wer kann mir da ein bißchen Licht ins Dunkel bringen ?
Gruß
R.