Nebenkostenabrechung

Guten Abend,
mich würde folgendes Problem interessieren:
Wenn man eine Wohnung kündigt,wann muss spätestens die Nebenkostenabrechung für die Wohnung dem Mieter zukommen? Also mal angenommen man Kündigt zum 1.10,wann muss die Abrechnung zugekommen sein?
Und was ist wenn die Frist für die Nebenkostenabrechnung verjährt ist,darf der Mieter die gezahlte Kaution vom Vermieter zurückverlangen ohne dabei die Abrechnung zu bezahlen?
Ich danke schon im Vorraus für die Antworten

Moin,
die Nebenkostenabrechnung verjährt 3 Jahre nach dem folgenden 31.12.
Das was du möglicherweise meinst ist, dass der VM keine über die bereits geleisteten Vorauszahlungen hinausgehenden Forderungen mehr stellen darf, wenn der Abrechnungszeitraum 12 Monate überschritten ist. Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist (1.1-31.12.) muss aus VM-Sicht das Jahr 2008 bis zum 31.12.2009 abgerechnet sein.
Forderungen des Mieters hingegen verjähren erst nach 3 Jahren. 1.1.2013 (hier lasse ich mich gerne auch verbessern)

vnA

Hallo wlada,

Also
mal angenommen man Kündigt zum 1.10,wann muss die Abrechnung
zugekommen sein?

wenn kalenderjährlich abgerechnet wird, hat der Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit für die Nebenkostenabrechnung.

Und was ist wenn die Frist für die Nebenkostenabrechnung
verjährt ist,darf der Mieter die gezahlte Kaution vom
Vermieter zurückverlangen ohne dabei die Abrechnung zu
bezahlen?

Ja - wenn der Vermieter die Verspätung selbst zu verantworten hat. Eigentlich dürfte der Vermieter auch nur einen Teil der Kaution zurückbehalten haben, nämlich in der Höhe einer eventuell zu erwartenden Nachzahlung.

Gruß!

Horst