Nebenkostenerstattung Zahlungsfrist?

Hallo zusammen,

Angenommen dem Mieter steht eine Rückerstattung aufgrund einer erhaltenen NK-Abrechnung zu und diese ist vom Vermieter vor ca. 6 Wochen zugesandt worden…kann der Mieter nun den Vermieter anmahnen, bzw. Auf welche Gesetzesgrundlage kann dort Bezug genommen werden? Und was ist mit Verzugszinsen?

Lg

Hallo,

Angenommen dem Mieter steht eine Rückerstattung aufgrund einer
erhaltenen NK-Abrechnung zu und diese ist vom Vermieter vor
ca. 6 Wochen zugesandt worden…kann der Mieter nun den
Vermieter anmahnen, bzw. Auf welche Gesetzesgrundlage kann
dort Bezug genommen werden? Und was ist mit Verzugszinsen?

hat der M um die Überweisung der NK-Überzahlung gebeten? Woher soll der VM ahnen, was er mit dem Geld tun soll? Also: Um Überweisung bitten, alternativ Verrechnung mit einer der nächsten Mieten ankündigen.

Gruß

osmodius

Hi,

Ganz wichtig auch die Bankverbindung angeben, hatte mal ein nettes Schreiben von einen Anwalt bekommen, wann wir das Nebenkostenguthaben ändlich auszahlen.

Antwort, wir baten schon mehrfach um die Kontonummer.

Anwalt verdutzt und meinte, wie die wurde Ihnen nicht mitgeteilt. Kurz darauf konnten wir endlich das Geld überweisen. Der Anwalt war teure als das Guthaben.

Der Mieter sollte dem Vermieter ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung, max. 14 Tage zukommen lassen.

Erst ein solches Schreiben ist verzugsbegründend, so dass vorher keine Verzugszinsen entstanden sind.