Hallo zusammen,
Angenommen dem Mieter steht eine Rückerstattung aufgrund einer erhaltenen NK-Abrechnung zu und diese ist vom Vermieter vor ca. 6 Wochen zugesandt worden…kann der Mieter nun den Vermieter anmahnen, bzw. Auf welche Gesetzesgrundlage kann dort Bezug genommen werden? Und was ist mit Verzugszinsen?
Lg