Nebenkostenforderung ohne Mietvertrag

Guten Tag,

folgender Fall liegt vor:
Mieter hat von 2/2008 bis Ende 9/2008 - also 8 Monate - in einem mündlichen Mietverhältnis gewohnt. Nun kam Dezember 2009 eine Nebenkostenabrechnung mit Forderungen des ehemaligen Vermieters. Ist der Mieter verpflichtet, die Forderung zu erfüllen oder greifen in diesem Falle die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)?

(Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso *sämtliche Nebenkosten* und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe.)

Vielen Dank.
J.

Hallo,

ja es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB wenn das Mietverhältnis mündlich geschlossen wurde.

Allerdings nur, wenn nicht beweisbar (Zeugen) andere Absprachen getroffen wurden.

Gruß
Nita