Hallo,
ein Vermieter hat seinem Mieter eine Aufforderung zur Nebenkostennachzahlung für 2003 (die Wohnung wurde am 1.11.2003 vom Mieter bezogen) und 2004 Anfang Dezember 2005 zugesendet. Es gibt je eine gesonderte Abrechnung für 2003 und für 2004.
Die Nachzahlung für 2004 wurde geleistet, die für 2003 jedoch nicht. Muss der Mieter dies noch tun oder ist der Anspruch des Vermieteres für 2003 verwirkt?
Muss der Mieter der Nachzahlung für 2003 (schriftlich?) widersprechen?
Gruß,
Till