Nebenkostennachzahlung 2003

Hallo,

ein Vermieter hat seinem Mieter eine Aufforderung zur Nebenkostennachzahlung für 2003 (die Wohnung wurde am 1.11.2003 vom Mieter bezogen) und 2004 Anfang Dezember 2005 zugesendet. Es gibt je eine gesonderte Abrechnung für 2003 und für 2004.

Die Nachzahlung für 2004 wurde geleistet, die für 2003 jedoch nicht. Muss der Mieter dies noch tun oder ist der Anspruch des Vermieteres für 2003 verwirkt?

Muss der Mieter der Nachzahlung für 2003 (schriftlich?) widersprechen?

Gruß,
Till

Hallo Till,

es kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Ein VM hat zwölf Monate nach Abschluss dieses Zeitraumes, um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter vorzulegen.

Zwei gesonderte Abrechnungen implizieren, dass jeweils der 01.01. bis 31.12. der Abrechnungszeitraum sind. Für 2003 wäre damit die Frist am 31.12. 2004 abgelaufen, für 2004 entsprechend 2005.

Ob eine Schriftform vorliegen muss, weiss ich nicht (würd mich auch interessieren), aber es ist sicherlich insgesamt klüger hier Aufklärung gegenüber einem VM zu betreiben.

Gruß
Nita