Neue Küche

Guten Abend an alle!
Ein Mieter ist in eine Wohnung eingezogen, wo die Küche noch nie renoviert worden ist. Das bedeutet die Schränke kann man noch benutzen( nicht kaputt) aber sie sind über 40 Jahre alt und sehen dementspechend so aus. Hat der Mieter Anspruch auf neue
Küche oder soll er die Kosten selbst tragen, wenn ihm die vorhandene zu altmodisch ist?
Gruss

Die Wohnung wurde so angemietet, und solange nichts kaputt ist, muss der Vermieter auch nichts austauschen.
Gruß n.

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Guten Morgen Lidiya!

Ein Mieter ist in eine Wohnung eingezogen, wo die Küche noch
nie renoviert worden ist. Das bedeutet die Schränke kann man
noch benutzen( nicht kaputt) aber sie sind über 40 Jahre alt
und sehen dementspechend so aus.

Gehört die Küche zum Mietvertrag? Also wurde die Wohnung ausdrücklich mit Küche angemietet? Oder hat der Mieter diese vom Vormieter übernommen?
Wenn sie zur Mietsache gehört, was allerdings ungewöhnlich wäre, ließe sich da vielleicht etwas machen (leider kann ich keine rechtlichen Auskünfte geben, aber die kommen sicher noch). Wenn der Vormieter die Küche übergeben hat: wurde dafür eine Zahlung geleistet? Dann stellt sich die Frage, wieso der Mieter für eine Küche bezahlt, die er nicht haben will… Wurde sie unentgeltlich übernommen, dann war der Mieter vieleicht einfach froh, überhaupt eine Küche zu haben. Billig ist so was ja nun auch nicht.
Hat der Vormieter die Küche drin gelassen und der Mieter will sie nicht haben, muß der Vormieter diese entfernen.

MfG
Julia

PS: Vielleicht könnte man die Fronten erneuern oder überkleben?