Neueinzug in Haus wasser wurde abgestellt

Hallo wir ziehen demnächst in ein Haus zur Miete. Das Haus gehört meiner Freundin ihrer Mutter bzw. meiner Schwiegermutter. Das Probleme ist sie ist vor einem Jahr ausgezogen un hatte seit dem kein Strom und Wasser bezahlt. Den Strom kann ich ja auf mich anmelden nur wie mache ich das den mit dem Wasser. Mein Vater hat gesagt das man das Wasser nur auf den Hauseigentümer Laufen lassen kann .

für Antworten wäre ich sehr Dankbar.

Lg Marcel

Hallo Marcel,

in Deinem Fall würde ich bei der zuständigen Gemeinde Abteilung Wasser-Abwasser gehen, den Fall GENAU schildern und dann die Neuanmeldung auf Deinen Namen vornehmen lassen.Notfalls muss Deine Schwiegermutter ein entsprechendes Schreiben vorbereiten. Aber zunächst gehe zum zuständigen Amt.
Gruss Gabriela

Hallo Marcel,
#da hat dein Vater Recht. Kosten für Wasser, Müll etc. kann nur über den Hauseigentümer abgerechnet werden.

MfG
Martin Bobrowski

Hallo,
nicht ganz richtig, versuchen Sie telefonischen Kontakt mit dem zukünftiger Wasseranbieter aufzunehmen und klären Sie dort vorab die Vertragsvorgaben. Der Wasseranbieter kann Ihnen genau mitteilen, wie der neue Wasseranschluß in Ihrer Kommune abgewickelt wird.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo, Ihr Vater hat grundsätzlich Recht. Der Hauseigentümer ist Vertragspartner des Versorgungsunternehmens, das Wasser liefert. Es geht u.a. auch um die Einhaltung der Eichfrist der Wasserzähler usw.- Ihre Schwiegermutter muß- wenn sie das Haus zu Wohnzwecken vermietet- für eine Wasserversorgung geradestehen.
Mein Rat: Sie können sich jedoch mit dem Vers.unternehmen in Verbindung setzen und dort die Situation schildern. Evtl.liefern diese dann wieder Wasser trotz der ausstehenden Rechnungen, wenn Sie sich bereit erklären, ab Einzugsdatum die Wasserkosten zu übernehmen.
Sie können natürlich auch die Rechnungen für Ihre Schwiegerm. bezahlen, bzw. die Stundung des Forderungsbetrages beim Versorger beantragen, daraufhin wird das Wasser bestimmt sofort „freigeschaltet“. Sie hätten dann Ihrerseits eine private Forderung gegenüber Ihrer Schw.mutter.-
Gruß, Achim

Die Hauseigentümerin soll Ihnen eine schriftliche Vollmacht geben, mit der Sie dann allen Kommunalabgaben unmittelbar bei sich selber in Rechnung stellen lasssen können, gleiches gilt für die Gebäudeversicherung, falls diese Zahlungen auch eingestellt wurden; ohne letztere stehen Sie bei einem Feuer oder Wasserschaden ganz schön arm da! Bei einer solchen Konstellation erübrigt sich dann im Übrigen auch jegliche Nebenkosgtenabrechnung und Sie zahlen an die Vermieterin nur noch die Nettokaltmiete, falls Sie die Energiekosten auch gleich selber übernehmen (Öleinkauf o.ä.).

Hallo,
ja es ist richtig, dass der Wasseranschluss immer auf den Hauseigentümer bzw. den Grundstückseigentümer läuft.
Bei Strom kann im Zweifelsfall einfach der Zähler abgeklemmt werden; bei Wasser ist das etwas schwieriger.
Daher der Grundstückseigentümer.

Das Haus gehört meiner Freundin ihrer Mutter bzw. meiner
Schwiegermutter. :smiley:en Strom kann ich ja auf mich anmelden nur wie mache ich das
den mit dem Wasser. Mein Vater hat gesagt das man das Wasser
nur auf den Hauseigentümer Laufen lassen kann .