Pauschale für Nachmietersuche?

Darf ein Markler von einem Mieter, der Ihn zur Nachmietersuche beauftragt hat (bzw. dem Vermieter bescheid gegeben hat und dieser dann den Markler beauftragt hat) eine Pauschale in Rechnung stellen für die Anzeigenaufgabe etc.?

Darf ein Markler von einem Mieter, der Ihn zur Nachmietersuche
beauftragt hat (bzw. dem Vermieter bescheid gegeben hat und
dieser dann den Markler beauftragt hat) eine Pauschale in
Rechnung stellen für die Anzeigenaufgabe etc.?

Im Prinzip nein, es sei denn, der Auftraggeber hat einen entsprechenden Maklerauftrag unterschrieben, in dem z.B. steht, dass bei erfolgloser Vermittlungstätigkeit zumindest eine Pauschale für Anzeigen etc. gezahlt wird.

Ansonsten ein ganz klares NEIN.

Gruß

Und er dürfte erst recht nicht diese pauschale in jedem Fall (Vermittlung erfolgreich oder nicht) von Mieter verlangen?

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Hallo,

Und er dürfte erst recht nicht diese pauschale in jedem Fall
(Vermittlung erfolgreich oder nicht) von Mieter verlangen?

wer die Musik bestellt hat, der zahlt sie auch.
Gruß
loderunner

Hallo

wenn der Mieter ihn weder beauftragt, noch einen entsprechenden Auftrag unterschrieben hat, kann er vom Mieter NICHTS verlangen.

Gruß

hier gerne nochmal in ganzer Fassung:

  • Mieter müssen wegen neuem Job in der Ferne ausziehen, haben aber einen Vertrag, der 36 Monate nicht gekündigt werden darf (sind erst 12 rum)
  • Vermieter „entlässt“ Mieter, wenn ein Nachmieter gestellt wird
  • Mieter haben damals über Makler die Whg bekommen und wollen das wieder so weitergeben
  • Mieter sagen Vermieter bescheid, dieser ruft beim makler an
  • der Makler meldet sich um sicher zu gehen, dass das so richtig ist.
  • mieter bestätigen dass er für sie suchen soll
  • makler meldet sich bei mietern und sagt beiläufig, dass ja eine Aufwandspauschale von 200 Euro auf jeden Fall fähig wären (egal ob nachmieter gefunden wird, oder nicht), der mieter solle aber auch privat weitersuchen. Dies sei ja schon beim ersten Gespräch so vereinbart worden. Das Problem: DAS IST ES NICHT!

Fragen:
Müssen die 200 Euro bezahlt werden? Wie beweisen, dass man dem nicht zugestimmt hat? Muss sowas schriftlich festgelegt werden damit es rechtens ist?

Zur Info: Es besteht KEIN schrifticher Vertrag und der Vermieter hat sich zuerst beim Makler gemeldet!

Hallo,
ianal. Der Makler sucht einen Nachmieter für den Mieter , denn es ist allein dessen Interesse, früher aus dem Vertrag herauszukommen. Der Vermieter hat nur insofern etwas damit zu tun, dass er ggf. einen Mietvertrag mit dem Nachmieter abschließt (und zwar nur mit einem Nachmieter, der ihm gefällt - es gibt keinerlei Möglichkeit, ihm einen aufzuzwingen!).
Infolgedessen hat der Vermieter den makler keineswegs beauftragt, sondern nur an den Mieter weitervermittelt. Deshalb musste der Makler ja auch erst noch ein ‚Okay‘ vom Mieter einholen. Der Mieter hat also im Endeffekt den Makler beauftragt, nicht der Vermieter. Also muss auch der Mieter bezahlen.
Was nun genau abgemacht worden ist, ist allein eine Beweisfrage. Das kann man nicht aus der Ferne über ein Forum klären. Eins ist aber sicher: ein Makler hat noch nie kostenlos gearbeitet. Deshalb sollte der Mieter je nach Beweislage zahlen und fertig. Und ansonsten hoffen, dass sich auch ein Nachmieter findet. Sich jetzt auf die Hinterbeine zu stellen und zu versuchen, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen, führt eher dazu, dass dieser keinen Nachmieter akzeptiert - und dann darf der Mieter den Vertrag bis zum Ende nach 36 Monaten erfüllen.
Gruß
loderunner

Es ist schon klar, dass ein Makler nicht kostenlos arbeitet. Aber dafür gibt es doch die Provision! Es ist also die Frage, ob er BEIDES kassieren darf. Pauschale + Provision! Dass er seinen Auswand entschädigt haben möchte wenn er keinen Abschluss hat, denke ich mir.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Vermieter hat nur insofern
etwas damit zu tun, dass er ggf. einen Mietvertrag mit dem
Nachmieter abschließt (und zwar nur mit einem Nachmieter, der
ihm gefällt - es gibt keinerlei Möglichkeit, ihm einen
aufzuzwingen!).

Doch. Stimmt der Vermieter zu, dass der Mieter einen Nachmiter bringen darf, so darf der Vermieter nur eine begrenzte Zahl von Nachmietern ablehnen, irgendwann muss er akzeptieren.

Was nun genau abgemacht worden ist, ist allein eine
Beweisfrage.

Eben. Wenn der Makler nicht beweisen kann, dass eine Pauschale vereinbart wurde, dann kann er auch keine verlangen. Verträge kommen üblicherweise schriftlich zustande.

Eins ist aber sicher: ein Makler hat noch nie
kostenlos gearbeitet.

Doch. Für den Vormieter schon. Der Makler verlangt bei erfolgreicher Vermittlung vom neuen Mieter eine (IMHO horrende) Provision, das recht wohl als Aufwandsentschädigung. Wenn er das Objekt nicht vermittelt, geht der Makler leer aus.

Sich jetzt auf die Hinterbeine zu
stellen und zu versuchen, den Vermieter in die Pflicht zu
nehmen,

Gibts ja keinen Grund dazu, der Vermieter muss sich nur einen Nachmieter aussuchen, mit dem Makler schließt er keinen Vertrag.

führt eher dazu, dass dieser keinen Nachmieter
akzeptiert

Nicht erlaubt. Zumindest nicht ohne triftigen Grund. Ein Vermieter muss sicher keine zahlungsunfähigen Mieter nehmen, aber er kann nur begrenzt viele ohne Grund ablehnen.

Immer lächeln!
-Efchen

Hallo,
es ist Verhandlungssache, was genau der Makler für seine Tätigkeit bekommt. Nur die Obergrenze ist festgelegt: 2 Kaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wer das bezahlt, ist nicht festgelegt.
Wenn also der Makler seine Pauschale vom Auftraggeber bekommen will, muss seine Provision entsprechend geringer sein.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Hallo,

Der Vermieter hat nur insofern
etwas damit zu tun, dass er ggf. einen Mietvertrag mit dem
Nachmieter abschließt (und zwar nur mit einem Nachmieter, der
ihm gefällt - es gibt keinerlei Möglichkeit, ihm einen
aufzuzwingen!).

Doch. Stimmt der Vermieter zu, dass der Mieter einen Nachmiter
bringen darf, so darf der Vermieter nur eine begrenzte Zahl
von Nachmietern ablehnen, irgendwann muss er akzeptieren.

Aha. Du hast sicher eine Quelle dafür, die diese „begrenzte Zahl“ genauer definiert, oder?

Was nun genau abgemacht worden ist, ist allein eine
Beweisfrage.

Eben. Wenn der Makler nicht beweisen kann, dass eine Pauschale
vereinbart wurde, dann kann er auch keine verlangen.

Wem der Richter ggf. glaubt, entscheidet er selber.

Verträge kommen üblicherweise schriftlich zustande.

Üblicherweise kaufe ich bei Edeka ein, ohne den Kaufvertrag schriftlich festzulegen. ‚Üblich‘ erzeugt keinen Rechtsanspruch.

Eins ist aber sicher: ein Makler hat noch nie
kostenlos gearbeitet.

Doch. Für den Vormieter schon. Der Makler verlangt bei
erfolgreicher Vermittlung vom neuen Mieter eine (IMHO
horrende) Provision, das recht wohl als Aufwandsentschädigung.
Wenn er das Objekt nicht vermittelt, geht der Makler leer aus.

Das ist leider falsch. Offensichtlich hast Du nicht verstanden, dass es bei den ganzen google-Treffern allein um die Maklerprovision für den neuen Mieter geht. Und dass dabei auch nur die Höchstgrenze definiert wird. Selbstverständlich kann der Makler auch dann Geld von seinem Auftraggeber verlangen, wenn keine Vermittlung zu Stande kommt. Das ist Sache des entsprechenden Vertrags.

Sich jetzt auf die Hinterbeine zu
stellen und zu versuchen, den Vermieter in die Pflicht zu
nehmen,

Gibts ja keinen Grund dazu, der Vermieter muss sich nur einen
Nachmieter aussuchen, mit dem Makler schließt er keinen
Vertrag.

Eben.

führt eher dazu, dass dieser keinen Nachmieter
akzeptiert

Nicht erlaubt. Zumindest nicht ohne triftigen Grund.

Eben.

Ein
Vermieter muss sicher keine zahlungsunfähigen Mieter nehmen,
aber er kann nur begrenzt viele ohne Grund ablehnen.

Gleich wie oben: bitte belegen.

Gruß
loderunner