Pauschale oder Vorauszahlung?

Hallo an alle,

in meinem Mietvertrag steht unter dem Punkt ~Betriebskosten~ ein handschriftlicher Vermerk des Vermieters mit folgendem Wortlaut: „eine zu verrechnende Pauschale von 200,00 DM mon.“ (wurde seit 01.01.2002 natürlich in EUR umgerechnet). Weiterhin ist im Mietvertrag der Hinweis auf diese Betriebskostenverordnung enthalten (dies ist vorgedruckt gewesen).

Ich habe gelesen, dass man unter dem Begriff „Pauschale“ einen festen Betrag versteht, der nicht verrechnet wird (also auch keine Nebenkosten-Abrechnung mit eventueller Nachzahlung erstellt wird). Anders eine „Vorauszahlung“. Hier wird monatlich ein Betrag bezahlt, der dann am Ende des Jahres verrechnet wird (NK-Abrechnung). Ist dann die Formulierung in meinem Mietvertrag „eine zu verrechnende Pauschale“ nicht falsch und irreführend?

Diese Frage habe ich auch hinsichtlich meiner vor ein paar Tagen erhaltenden NK-Abrechnung (siehe entsprechender Thread dazu). Inwieweit kann ich hier - auch bez. der NK-Abrechnung - den Vermieter mit dieser Formulierung „konfrontieren“? Oder ist das um drei Ecken und zu weit gedacht? Bedeutet hierbei der Wortlaut „eine zu verrechnende Pauschale“ gleich „Vorauszahlung“?

Danke und liebe Grüße Kati

hallo kati,

ich lese daraus,das die zahlung von
200 dm/monatl. mit den nk verrechnet
wird.

entweder du musst nachzahlen,oder
du bekommst geld zurück.

achte mal darauf,daß du nicht zu
hoch oder zu niedrig eingestuft
wirst.

mfg

kunde3

Hallo an alle,

in meinem Mietvertrag steht unter dem Punkt ~Betriebskosten~
ein handschriftlicher Vermerk des Vermieters mit folgendem
Wortlaut: „eine zu verrechnende Pauschale von 200,00 DM mon.“
(wurde seit 01.01.2002 natürlich in EUR umgerechnet).
Weiterhin ist im Mietvertrag der Hinweis auf diese
Betriebskostenverordnung enthalten (dies ist vorgedruckt
gewesen).

Ich habe gelesen, dass man unter dem Begriff „Pauschale“ einen
festen Betrag versteht, der nicht verrechnet wird (also auch
keine Nebenkosten-Abrechnung mit eventueller Nachzahlung
erstellt wird). Anders eine „Vorauszahlung“. Hier wird
monatlich ein Betrag bezahlt, der dann am Ende des Jahres
verrechnet wird (NK-Abrechnung). Ist dann die Formulierung in
meinem Mietvertrag „eine zu verrechnende Pauschale“ nicht
falsch und irreführend?

Ist wohl gemeint das Du erst einmal Pauschal was zahlen sollst, aber dies später verrechnet wird.
Ich fürchte Du kommst um das Bezahlen nicht herum. Allein das Wort bietet Dir keinen Anhalt es kommt darauf an was gemeint war.

Hindert Dich allerdings nicht es zu versuchen, danach ist der naturgemäß sauer.
Was wurde beim Abschlss denn gesagt. Pauschal ohne Abrechnung oder Abgerechnet wird am Jahresende???

Johannes.

Diese Frage habe ich auch hinsichtlich meiner vor ein paar
Tagen erhaltenden NK-Abrechnung (siehe entsprechender Thread
dazu). Inwieweit kann ich hier - auch bez. der NK-Abrechnung -
den Vermieter mit dieser Formulierung „konfrontieren“? Oder
ist das um drei Ecken und zu weit gedacht? Bedeutet hierbei
der Wortlaut „eine zu verrechnende Pauschale“ gleich
„Vorauszahlung“?

Danke und liebe Grüße Kati

Hallo Johannes,

Was wurde beim Abschlss denn gesagt. Pauschal ohne Abrechnung
oder Abgerechnet wird am Jahresende???

Johannes.

Bei bzw. vor Abschluß des Mietvertrages wurde darüber (Zahlung Nebenkosten) gar nicht gesprochen (klingt naiv, ich weiß, war aber meine erste Mietwohnung und ich hatte keine Ahnung). Ich habe den Mietvertrag so bekommen und unterschrieben. Im Mietvertrag steht zu dem Thema Betriebskosten halt nur dieser handschriftliche Vermerk.

Zwischenzeitlich hat die Hausverwaltung gewechselt (ich habe also noch mit der alten Hausverwaltung im Namen des Vermieters abgeschlossen). Durch eine unbedarfte Äußerung der neuen Hauverwalterin weiß ich aber, dass durch die alte Verwaltung nie eine jährliche Nebenkosten-Abrechnung erstellt wurde.

Hätte ich mit einer Weigerung der Zahlung aufrund des Wortes „Pauschale“ Deiner Meinung nach überhaupt eine Chance (eventuell auch gerichtlich) ?

Vielen Dank
Kati

Hallo Johannes,

Was wurde beim Abschlss denn gesagt. Pauschal ohne Abrechnung
oder Abgerechnet wird am Jahresende???

Johannes.

Bei bzw. vor Abschluß des Mietvertrages wurde darüber (Zahlung
Nebenkosten) gar nicht gesprochen (klingt naiv, ich weiß, war
aber meine erste Mietwohnung und ich hatte keine Ahnung). Ich
habe den Mietvertrag so bekommen und unterschrieben. Im
Mietvertrag steht zu dem Thema Betriebskosten halt nur dieser
handschriftliche Vermerk.

Zwischenzeitlich hat die Hausverwaltung gewechselt (ich habe
also noch mit der alten Hausverwaltung im Namen des Vermieters
abgeschlossen). Durch eine unbedarfte Äußerung der neuen
Hauverwalterin weiß ich aber, dass durch die alte Verwaltung
nie eine jährliche Nebenkosten-Abrechnung erstellt wurde.

Hätte ich mit einer Weigerung der Zahlung aufrund des Wortes
„Pauschale“ Deiner Meinung nach überhaupt eine Chance
(eventuell auch gerichtlich) ?

Ich glaube nicht, weil es darauf ankommt was gemeint ist und nicht darauf, welche WORTE verwendet werden. Die Formulierung, daß abgerechnet werden soll, bricht Dein Genick. Der Versuch allein schadet Dir möglicherweise sehr.
mfG
Johannes

Vielen Dank
Kati

Danke trotzdem für Deine Antwort.

Liebe Grüße
Kati