Mal folgendes angenommen:
Ein Mieter wohnt seit 20 Jahren in einer Mietwohnung im 1. OG. Über ihm ist das Dachgeschoß welches als Speicher/Abstellkammer vom Vermieter benutzt wird. Im 20. Jahr in dem der Mieter dort wohnt baut der Vermieter plötzlich Dachfenster im Dachgeschoß ein. Begründet dies damit dass es dann heller ist, wenn man mal was suchen müsste. Im laufe der nächsten Jahre wird im Dachgeschoß immer mal wieder hier etwas gearbeitet, dort was gearbeitet. Und so entsteht über Jahre hinweg eine Dachgeschoßwohnung die nun bezugsfertig ist und auch schon einen Mieter gefunden hat, ohne das die bisherigen Mieter offiziell darüber informiert wurden.
Hätten die anderen Mieter des Hauses, besonders die unter der Dachgeschoßwohnung nicht darüber informiert werden müssen, dass es beabsichtigt ist eine zusätliche Mietwohnung zu schaffen und zu vermieten. Zumal die neue Dachgeschoßwohnung anscheinend keinen ausreichenden Trittschallschutz hat und man nach 20 Jahre in denen es über den Mietern ruhig war, man nun jeden Schritt hört.
Und wäre eine solche Baumaßnahme nicht genehmigungpflichtig?