Preis Reparaturen höher als Kostenvoranschlag

Hallo zusammen,

mich würde mal generell etwas zur Differenz zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung interessieren. Ich habe hier ein kleines Szenario für euch:

angenommen, eine Person ist Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In dem Mehrfamilienhaus wurden die Fassaden so wie die Gänge gestrichen/renoviert.

Der Endpreis der Maßnahmen ist allerdings deutlich höher, als der Kostenvoranschlag, der den Eigentümern vom Hausverwalter gezeigt wurde. Ein Teil der Kosten wird von den Rücklagen der Eigentümer gezahlt, die monatlich gezahlt werden. Nun soll jeder Eigentümer noch einen großen Batzen Geld nachzahlen, da die Rücklagen nicht reichen, was für einige zum Problem werden könnte.

Angenommen, der Hausverwalter weiß wohl schon seit Wochen, dass die Kosten viel höher sind als geplant, hat sich aber hierzu den Eigentümern gegenüber nie geäußert gemeldet. Er wird das Geld nun von den Konten der Eigentümer einziehen.

Können die Eigentümer irgendetwas tun? Ist es akzeptabel, dass der Endpreis fast 90% teurer ist als der Kostenvoranschlag?

Grüße
Amarilla86

Hallo,

der Endpreis fast 90% teurer ist als der Kostenvoranschlag?

Wie kommt’s?
Gruß
loderunner (ianal)

Angenommen, während die Arbeiten ausgeführt werden, stellt die Malerfirma fest, dass ein einfacher Neuanstrich nicht ausreicht. Einige Stellen am Haus müssen besser ausgebessert werden (z.B. neue Gitter unter den Anstrich etc.). Daher fallen die Materialkosten höher aus und der zeitliche Aufwand verlängert sich.

Grüße
Amarilla

Angenommen, während die Arbeiten ausgeführt werden, stellt die
Malerfirma fest, dass ein einfacher Neuanstrich nicht
ausreicht. Einige Stellen am Haus müssen besser ausgebessert
werden (z.B. neue Gitter unter den Anstrich etc.). Daher
fallen die Materialkosten höher aus und der zeitliche Aufwand
verlängert sich.

Wenn ein Kostenvoranschlag um 90% überschritten wird gilt die gegebene Zustimmung der Zahler bzw. Auftraggeber nicht mehr.
Abhängig vom Betrag würde sich ein Gutachten lohnen: ob der Aufwand notwendig war und die Mehrkosten gerechtfertigt sind.
Wo kämen wir hin wenn jeder sich mit niedrigen Kostenvoranschlägen Aufträge an Land ziehen würde und die Auftraggeber hinterher das Doppelte zahlen müßten.

Hallo,

Wenn ein Kostenvoranschlag um 90% überschritten wird gilt die
gegebene Zustimmung der Zahler bzw. Auftraggeber nicht mehr.

Die wird sich die Firma mit Sicherheit von der Hausverwaltung geholt haben. Und die wiederum hat als ‚Geschäftsführung ohne Auftrag‘ für die nicht kurzfristig erreichbaren Eigentümer entschieden.

Die Frage ist halt (und damit kenne ich mich nicht aus), ob das so rechtens war oder ob sie sich hier in irgendeiner Weise Schadensersatzpflichtig gemacht hat. Und ob die Verteilung der Kosten wie beschrieben in Ordnung ist. Auch dazu kann ich nichts sagen, weshalb ich noch nicht geantwortet habe.

Abhängig vom Betrag würde sich ein Gutachten lohnen: ob der
Aufwand notwendig war und die Mehrkosten gerechtfertigt sind.
Wo kämen wir hin wenn jeder sich mit niedrigen
Kostenvoranschlägen Aufträge an Land ziehen würde und die
Auftraggeber hinterher das Doppelte zahlen müßten.

Wie wäre es, wenn Du den Fall doch mal genauer liest?
Gruß
loderunner (ianal)