Preissteigerung bei Strompaket rechtens?

Hallo,

ich habe einen Vertrag für ein Strompaket 4500KWh/a
mit Vorauskasse abgeschlossen. Ist es nun rechtlich zulässig, dass nach Ablauf der Belieferungsfrist und keiner Überschreitung der Abnahmemenge eine Nachzahlung
gefordert wird, aufgrund von Anstieg der Energiepreise?
Wenn ich meinen Öltank befülle kommt auch nicht der örtliche Belieferungsfirma und will eine Nachzahlung da der Ölpreis im letzten halben Jahr gestiegen ist.
Ich denke mir das ist ja der Sinn von diesen Paketverträgen mit Vorauskasse, dass der Kunde eine Preisgarantie hat und der Anbieter im Gegenzug bereits vor Lieferung das Geld bekommt.
Vieleicht gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Gruß Marko

Auf den ersten Blick erscheint mir eine Nachforderung unberechtigt. Ohne Kenntnis der genauen vertraglichen Vereinbarung sowie der Geschäftsbedingungen kann man aber keine abschließende einschätzung abgeben.

Ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden oder über Internetrecherche prüfen, ob hier vielleicht in mehreren Fällen das Unternehmen versucht, den Verbrauchern unberechtigt Geld aus der Tasche zu ziehen.

Das Unternehmen ist bereits hinlänglich bekannt ob seines dubiosen Geschäftsgebarens. Das habe ich aber leider erst zu spät recherchiert.
Zumindest hätte ich zeitnah ein Information erhalten müssen, um von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Hallo,

grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass ein Paket- / Pauschalpreis eine nachforderung ausschließt.

es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich geregelt, dass es eine Öffnungsklausel gibt, mit dem Inhalt, dass bei Steigerung des Ölpreises der Preis erhöht werden kann.

Nach § 315 BGB findet eine Kontrolle der Preise statt bei Verträgen der daseinsvorsorge, wie hier z.B. Energieverträge.

FG, Sascha

Hallo Sascha,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde mal meinen Vertrag und die AGBs nach so einer Öffnungsklausel durchforsten.

Gruß Marko

ich weiß es nicht ganz genau, aber wenn der staat irgendwelche steuern für strom, oder solch ähnlichen abgaben, erhöht, gilt das wohl nicht als *preiserhöhung*. ich würde den anbieter fragen, weshalb es die erhöhung gibt.
und ich persönlich würde nie mit vorauskasse bezahlen, denn die arbeiten mit deinem geld und können nachts vor lachen nicht schlafen. bei deltafax konnte man auch so einen tarif wählen…bis die pleite gingen und die vorauszahlungen futsch waren.

Hallo Marko. Ob das rechtlich zulässig ist steht in dem Vertrag. In diesen Zeiten der ständig steigenden Energiepreise, denke ich schon, dass die Anbieter Klauseln in den Verträgen haben. Wie gesagt bitte Vertrag lesen. K.-H.

Hallo Maarko

Bitte hierzu eine Anwalt fragen und/oder den verbraucherschutz, aber keinen Elektriker
Rudi

Hallo,

ich habe einen Vertrag für ein Strompaket 4500KWh/a
mit Vorauskasse abgeschlossen. Ist es nun rechtlich zulässig,
das

Hallo Marko,
zunächst einmal gilt der Grundsatz „Vertrag ist Vertrag“! Sei bitte so gut und lese noch einmal das kleingedruckte, hier verbergen sich meistens Ausschlussklauseln, wie z. B. Marktpreisanpassung, Kostenanpassung oder allgemeine Preissteigerungen! Wurde keine Ausschlussklausel vereinbart, gilt der Vertrag uneingeschränkt, so wie von Dir beschrieben! In diesem Fall würde ich erst einmal der Forderung widersprechen, am besten sofort! Sollte der Versorger auf Grund von Auschlussklauseln weiterhin auf seine Forderung bestehen, hast Du einen außerordentlichen Kündigungsgrund, wenn dieser in den Ausschlussklauseln nicht auch ausgeschlossen ist! Mehr kann ich dazu erst einmal nicht schreiben, veil ich den Vertrag nicht kenne.
Gruss gotte

Hallo Marko,

rechtlich bin ich bei Deinem Problem leider überfragt. Ich kann Dir nicht helfen, nicht mal einen Tipp geben.

Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo Marko,

also zunächst möchte ich feststellen, dass dies keine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt ersetzt, da ich kein Jurist bin. Ich kann hier meine Meinung und einen Hinweis geben, in welche Richtung man gehen kann, gegebenenfalls grundsätzliches anmerken. Sorry, dass ich es voranstelle, aber der Hinweis muss aus rechtlicher Sicherheit für mich geschrieben werden.

Zum Problem:
Wenn ich es so richtig gelesen habe, besteht ein Vertrag mit dem Stromlieferanten über eine Maximalabnahmemenge i.H.v. 4500 kw/h per Anno. Es wurde von Dir eine Vorauszahlung geleistet. Es stelle sich die hauptsächlcihe Frage, was der Gegenstand der Vorauszahlung war, die gesamten 4500 kw/h (nicht mehr und nicht weniger?); nicht mehr als 4500 kw/h zu einem konkreten Preis pro kw und dann nach Verbrauch abzurechnen und mit der Vorauszahlung zu verrechnen oder maximal 4500 kw/h zum Preis der Vorauszahlung.

Nach deutschem Recht werden Verträge grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Ds wird wahrscheinlich dann so gewesen sein, dass der Stromlieferant entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt hat und darüber hinaus entweder die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mitgeliefert oder anderweitig zur Verfügung gestellt haben (manchmal auch als CD-ROM).

Wie die Preis- und Lieferbedingungen zu werten sind, wird sicherlich aus dem Vertrag hervorgehen.
Das bedeutet, was ist darin geschrieben.

Soweit ich Informationen aus dem Internet entnehmen konnte, ist es bei den meisten Anbietern so, dass man zu einem günstigeren Stromtarif die Kilowattstunden geliefert bekommt.

Jetzt ist entscheidend, was vertraglich vereinbart ist. Sind die gesamten 4500 kw/h per Anno zu dem vorausgezahlten Preis Vertragsgegenstand? Wenn dem so ist, dürfte eigentlich keine Nachzahlung erfolgen.
Ist vielleicht vereinbart, dass bei einer Abnahme von nicht mehr als 4500 kw/h per Anno ein bestimmter Preis pro kw/h zu zahlen ist? Das bedeutet dann, dass jede Kilowattstunde zu dem vereinbarten Preis abgerechnet wird.
Wenn dann evtl. 0,29 oder 0,39 Euro je kw/h anfallen, muss man einfach den Verbrauch errechnen und mit der Vorausszahlung abgleichen.
Aber da schreibe ich warhscheinlich nichts, was unbekannt ist.

Fazit ist eigentlich: Was steht tatsächlich im Vertrag, der geschlossen ist. Ich würde empfehlen, den einfach einmal bei einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Die kennen sich mit den verschiedenen Vertragswerken normalerweise recht gut aus und können anhand des Vertrages genau sagen, ob eine Nachzahlung rechtens ist oder nicht.
Ich kann das, ohne den Vertrag gelesen zu haben, nicht sagen und deswegen keine definitive Antwort geben.
Ich würde wirklich die Empfehlung geben, mit dem Vertrag und der Jahresabrechnung zu einer kundigen Person zu gehen. Die Verbraucherzentrale ist häufig kostenlos oder nimmt nur eine geringe Beratungspauschale. Alternativ wäre es auch möglich, zu einem anderen Stromanbieter zu gehen, der einem das sicherlich auch auseinanderrechnen kann. Aber zu bedenken ist, dass der auch einen Vertrag verkaufen will und vielleicht auch nicht der günstigste ist.

Sorry, wenn ich nicht mehr sagen kann, aber ohne den Vertrag zu kennen, wäre jede andere Antwort unredlich.

cu eterno

Hallo Marko,

  1. da liegst Du vollkommen richtig, eine Ausgleichszahlung kann im nachhinein von der Lieferfirma nicht verlangt werden.

  2. Allerdings solltest Du den Liefervertrag studieren
    oder von einer Verbraucherschutzorganisation prüfen
    lassen, dort steht wohl drin ob Du ggf. einer
    Sonderausgleichszahlung zugestimmt hast.

  3. Das wäre allerdings auch an der Grenze der Sittenwidrigkeit und ggf. nichtig.
    Das müsste dann die Verbraucherschutzorganisation
    duch ihre Juristen beantworten können.

mfg
viel Glück

Heumond

Hallo,
bei Vorauskasse würde ich auch davon ausgehen, dass ein Festpreis vereinbart wurde und eine nachträgliche Preiserhöhung nicht zulässig wäre. Aber Du wirst nicht darum herumkommen, den Vertrag genau zu lesen, einschließlich des Kleingedruckten. Was sagt denn der Lieferant?

Hallo Marko,

sorry, dass ist nicht mein Spezialgebiet. Ich kann nur sagen, dass Du Dir genau den Vertrag angucken musst, den ich ja leider nicht kenne. Grundsätzlich ist es dort regelbar.
Viele Grüße,
Alexis

Solche Verbehaltsklausel sind nicht unüblich. Z.B. machen Reiseveranstalter das auch, wenn Kerosinpreise und damit Flugpreise steigen.
Wenn auf die Möglichkeit einer nachträglichen Preisanpassung in den AGB hingewiesen wurde ist das wohl kaum anzufechten.

Hi,
weiß ich auch nicht genau.
Muss doch aber auch im Vertrag geregelt sein, wie mit veränderten Marktpreisen umgegangen wird? Oder war die Vorkasse ein Abschlag? Gruß

Hallo Marko,

Vorkasse bezahlt man bei jedem Stromanbieter und bei jeden Tarif. Es ist eine Abschlagszahlung. Am Ende eines Abrechnugszeitraumes (in der Regel 1 Jahr) kommt dann eine Abrechnug. Da wird dann die Kosten nach deinem Verbrauch berechnet. Eine Strompreiserhöhung kann da natürlich mit einberechnet werden.
Ich weiß ja nicht wie alt dein Vertrag ist. Viele Stromanbieter bieten für Neukunden eine sogenannte Preisgarantie für 1 oder 2 Jahre an. In dieser Zeit ist eine Preiserhöhung nicht rechtens, nach dieser Zeit schon.

Gruß
maeusl1976

Hi
steht dazu irgendwas im Vertrag?

Möglich ist mW nur eine Nachforderung, wenn sich staatl. Abgaben geändert haben.

Gruß
HaweThie