Hallo Marko,
also zunächst möchte ich feststellen, dass dies keine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt ersetzt, da ich kein Jurist bin. Ich kann hier meine Meinung und einen Hinweis geben, in welche Richtung man gehen kann, gegebenenfalls grundsätzliches anmerken. Sorry, dass ich es voranstelle, aber der Hinweis muss aus rechtlicher Sicherheit für mich geschrieben werden.
Zum Problem:
Wenn ich es so richtig gelesen habe, besteht ein Vertrag mit dem Stromlieferanten über eine Maximalabnahmemenge i.H.v. 4500 kw/h per Anno. Es wurde von Dir eine Vorauszahlung geleistet. Es stelle sich die hauptsächlcihe Frage, was der Gegenstand der Vorauszahlung war, die gesamten 4500 kw/h (nicht mehr und nicht weniger?); nicht mehr als 4500 kw/h zu einem konkreten Preis pro kw und dann nach Verbrauch abzurechnen und mit der Vorauszahlung zu verrechnen oder maximal 4500 kw/h zum Preis der Vorauszahlung.
Nach deutschem Recht werden Verträge grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Ds wird wahrscheinlich dann so gewesen sein, dass der Stromlieferant entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt hat und darüber hinaus entweder die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mitgeliefert oder anderweitig zur Verfügung gestellt haben (manchmal auch als CD-ROM).
Wie die Preis- und Lieferbedingungen zu werten sind, wird sicherlich aus dem Vertrag hervorgehen.
Das bedeutet, was ist darin geschrieben.
Soweit ich Informationen aus dem Internet entnehmen konnte, ist es bei den meisten Anbietern so, dass man zu einem günstigeren Stromtarif die Kilowattstunden geliefert bekommt.
Jetzt ist entscheidend, was vertraglich vereinbart ist. Sind die gesamten 4500 kw/h per Anno zu dem vorausgezahlten Preis Vertragsgegenstand? Wenn dem so ist, dürfte eigentlich keine Nachzahlung erfolgen.
Ist vielleicht vereinbart, dass bei einer Abnahme von nicht mehr als 4500 kw/h per Anno ein bestimmter Preis pro kw/h zu zahlen ist? Das bedeutet dann, dass jede Kilowattstunde zu dem vereinbarten Preis abgerechnet wird.
Wenn dann evtl. 0,29 oder 0,39 Euro je kw/h anfallen, muss man einfach den Verbrauch errechnen und mit der Vorausszahlung abgleichen.
Aber da schreibe ich warhscheinlich nichts, was unbekannt ist.
Fazit ist eigentlich: Was steht tatsächlich im Vertrag, der geschlossen ist. Ich würde empfehlen, den einfach einmal bei einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Die kennen sich mit den verschiedenen Vertragswerken normalerweise recht gut aus und können anhand des Vertrages genau sagen, ob eine Nachzahlung rechtens ist oder nicht.
Ich kann das, ohne den Vertrag gelesen zu haben, nicht sagen und deswegen keine definitive Antwort geben.
Ich würde wirklich die Empfehlung geben, mit dem Vertrag und der Jahresabrechnung zu einer kundigen Person zu gehen. Die Verbraucherzentrale ist häufig kostenlos oder nimmt nur eine geringe Beratungspauschale. Alternativ wäre es auch möglich, zu einem anderen Stromanbieter zu gehen, der einem das sicherlich auch auseinanderrechnen kann. Aber zu bedenken ist, dass der auch einen Vertrag verkaufen will und vielleicht auch nicht der günstigste ist.
Sorry, wenn ich nicht mehr sagen kann, aber ohne den Vertrag zu kennen, wäre jede andere Antwort unredlich.
cu eterno