Probleme nach Mietwohnungsübergabe mit Vermieter

Hallo Ihr,

hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, habe da ein Problem mit meinem Nachmieter nach der Wohnungsübergabe:

Meine Lebensgefährtin und ich hatten unsere Mietwohnung fristgerecht zum 30.06.2011 gekündigt. Da wir uns ein Haus gekauft haben und da noch genügend zu tun haben, wollten wir die Sache „Wohnungsübergabe“ so schnell wie möglich aus den Köpfen raus haben. Die Wohnung haben wir gründlich ausgeräumt, es war kpl. besenrein. Wir haben sogar aus dem Keller Lampen, die vorher in der Wohnung waren wieder angebracht und auch einen Spiegelschrank, der vorher zur Wohnung gebhört wieder im Bad aufgehangen. Ich war der Meinung, dass eigentlich nur „besenrein hinterlassen“ zu unseren Aufgaben gehörte. Das haben wir getan, Boden waren tiptop, Löcher in der Wand haben wir auch zugemacht. Wohnungsübergabe fand am 24.06. statt, nachdem mir der Vermieter mündlich zugesichert hat, dass ich die 6 Tage „vorgestreckter Miete“, die ich schon gezahlt hatte, wiederbekommen werde. Die Übergabe erfolgte mit Protokoll bereits mit dem neuen Nachmieter. Alle Räume waren ok bis auf die Küche. Die Küche samt Geräten warn mit im Mietpreis enthalten. Der Ofen/Herd mit Platten noch ca. 15 Jahre alt, hatten wir auch so schon vom damaligen Vormieter (Unser Einzug damals im Mai 2010) übernommen. Der Ofen hatte seit unserem Einzug das Problem, dass wohl die Dichtung und die Türe nicht mehr die beste waren. bedeutet. wenn man den Ofen auf 200 Grad hatte, waren nach dem Backvorgang über der Türe, dort wo die Drehregler sich befinden immer Verfärbungen auf der weissen Abdeckung zu sehen. Wir dachten uns immer, dass wir unseren Vermieter wg. so einer Kleinigkeit nicht belästigen müssen. Den Ofen haben wir, so gut es ging gereinigt, aber die Verfärbungen auf der weissen Abdeckung bei den Drehknöpfen blieben. Genau das kreidet uns der Vermieter nun an und meint, wir bekommen die Kaution erst zurück, wenn wir bis Frist 30.06.2011 eine Ofenreparatur vornehmen. Das wurde auf dem Protokoll so vermerkt (Freigabe Kaution nach Ofen"reparatur"). Bei der Wohnungsübergabe sprach ich den Vermieter dann auch nochmal auf unsere für 6 Tage vorgestreckte Miete. Er meinte nur, dass er sich nicht vostellen kann so einer Vereinbarung zugestimmt zu haben. Wenn dann, hätten wir uns das Geld vom Nachmieter holen müssen…

Zum Thema Ofen nochmal: Zuerst wollte der Vermieter auf unsere Kosten einen Handwerker beauftragen, notfalls sollten wir eine neue Röhre einbauen lassen?! Das bedeutet, dass die 900Euro Kaution dann so gut wie weg wären. Meine Lebensgefährtin und ich haben jedoch gleich zugestimmt, uns selber um das Problem zu kümmern, um einen teuren Handwerker zu umgehen. Bereits am 25.06. waren wir nochmals in der Wohnung um den Ofen „nachzubearbeiten“. Die Verfärbungen sind nun so gut wie weg. Der Ofen blitzt und blinkt. Auch der Nachmieter, der zu diesem Zeitpunkt bereits in der Wohnung war (auf unsere Kosten…) um zu streichen, hat gemeint, dass jetzt ja alles passt. Schriftlich quittieren wollten sie mir das aber nicht. Heute Termin 17:30 will sich der Vermieter nochmal die Nachbearbeitung anschauen.

Das Übergabeprotokoll hatte ich nun „leider“ unterschrieben wie gesagt mit dem Vermerk drauf „Freigabe Kaution nach Ofenreparatur“, Frist bis 30.06.2011, da ich die ganze Geschichte mit der Wohnung endlich hinter ich bringen wollte.
Meine Fragen nun dazu:

  1. Eine Frist bis zum 30.06.2011 ist ja sehr kurzfristig, ich habe mal von einer gesetzlilchen Frist zur Nachbesserung von Mietmängeln innerhalb 6 Wochen gehört, ist das richtig? Und greift das Gesetz dann über dem unterschrieben Übergabeprotokoll?

  2. Welche Chancen habe ich, wenn heute der Vermieter den Ofen immer noch bemängelt, weil sauber ist er, funktionieren tut er auch (Bis daraufhin, dass mit Sichherheit beim nächsten erhitzen wieder Verfärbungen zu sehen sind, aber so haben wir den Ofen damals auch bekommen) inkl. Herdplatten. Habe schonmal dran gedacht, einen neuen, gebrauchten Herd/Ofen für 30Euro zu besorgen und einzubauen, damit müsste sich der Vermieter doch dann zufrieden geben oder? Ich sehe es nicht ein, einen neuen Ofen von meinem Geld zu sponsorn. Schließlich hatte ich den Ofen ja auch gebraucht übernommen.

  3. Mein vorgestrecktes Geld für die 6 Tage, habe ich irgendwie anspruch darauf, dieses Geld noch vom Vermieter oder Nachmieter nachzufordern?

Sorry für diesen langen Text, aber ich hoffe nun, alle Informationen mit reingepackt zu haben.

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!

Beste Grüße
Sascha Greinert

Hallo,
leider kann ich euch nicht helfen.
Liebe Grüße,
Lara

  1. Ich glaube schon, dass du diese 6wöchige Frist hast - möglicherweise musst du aber dann auch noch so lange die Miete bezahlen.

  2. Ich würde das mit dem gebrauchten Ofen machen, glaube ich. Wenn im Einzugsprotokoll nicht festgehalten wurde, dass der Ofen mit diesen Verfärbungen übernommen wurde, dann habt ihr eh schlechte Chancen nachzuweisen, dass es so war.
    Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich wirklich einfach einen gebrauchten Ofen einbauen und fertig.

  3. Ich denke hier stehen deine Chancen schlecht, weil du die Wohnung ja nicht (zumindest nach Ansicht des Vermieters) 6 Tage vorher einwandfrei übergeben hast.

Hi an alle,

vielen Dank fürs nachgrübeln. Glücklicherweise hat sich das Problem bei der Endabnahme erledigt. Zuerst meinte die Nachmieterin, sie solle lt. Vermieter einen Topf mit Wasser in den Ofen stellen und 45 Minuten auf 250 Grad erhitzen. Kocht das Wasser, ist der Ofen technisch in Ordnung, wenn nicht, dann natürlich nicht. Nachmieterin sagte dann, das der Ofen nicht ok ist, da das Wasser nicht gekocht hat. Von diesem „Wassertrick“ habe ich persönlich noch nie etwas gehört… aber ok, Vermieter kam dann in die Wohnung nach, hat gesehn, dass wir den Ofen gesäubert haben, hat auch noch einmal innen nachgesehen und meinte dann, dass ja alles ok sei. ganz komische Nummer ; ).

Hab dann auch die Freigabe für die 100%ige Kaution bekommen und alles is gut : ).

Vielen Dank nochmal an alle.

Beste Grüße
Sascha