Probleme über Probleme mit Vermieter

Hi Ihr

Tut mir leid dass die Fragen so durcheinandergewürfelt sind aber ich schieße dann mal los:

HEIZKOSTENBERECHNUNG

Eine Familie, 2 Erw.,2 Kinder, wohnen in einem Haus bei dem der Eigentümer im Stock obendrüber wohnt.
Nun hat die Familie im Mietvertrag unterschrieben dass die Heizkosten 2 zu 3 geteilt werden (Bei der Familie werden die 2 Kleinkinder als 1 Person gerechnet und Vermieter und Frau jeweils als 1).
Nun verhält es sich so, dass die Familie eine Wohnfläche von 95qm hat und der Vermieter weitaus das doppelte. Leider läuft in diesem Haus alles über 1 Zähler vom Verbrauch her und es wäre interessant zu wissen ob dies trotz unterschrift im Mietvertrag gar nicht zulässig ist und daher die Familie Anspruch darauf hat die Heizkosten nach qm berechnen zu lassen.

STROMBERECHNUNG

Für den Strom wurde bei der Familie eine Zeit nach dem Einzug ein Zwischenzähler gesetzt der noch nicht mal im Mietvertrag nachträglich aufgeführt worden ist. Laut Mietvertrag Berechnung wie bei den Heizkosten. Gilt Berechnung nun nach Zwischenzähler da die Familie damit einverstanden war oder laut Mietvertrag?

Hausfriedensbruch

Die Familie hat rausgefunden, dass der Vermieter ohne Erlaubnis bei Abwesenheit die Wohnung betreten hat (Tür war zugeschlossen als die Familie heim kam).
Darf man das Schloss einfach so auswechseln? Und reicht es wenn ein Schlüssel 7km weiter bei Familienangehörigen der Mietsfamilie hinterlegt wird?
(Es ist bekannt dass er bei den Vormietern der Familie auch einfach ein und ausging wie es ihm behagte wenn niemand da war)

SCHÄDEN IN DER WOHNUNG DURCH VERMIETER

Der Vermieter der Familie hat im Kinderzimmer die Holzdecke erneuert weil die Heizungsrohre geknackt haben und diese wollte er isolieren. Als die Familie nach Hause kam stellte sie fest, dass die Tapete an mehreren Stellen beschädigt war und schwarze Flecken verteilt waren.
Nun behauptet Vermieter, die Flecken seien nicht von ihm (sind gleich in der Nähe der Decke ringsrum) und über die Einrisse in der Tapete könne man ja eine Bordüre kleben oder die 2-3 Bahnen ersetzen.
Nun ist es so, dass das Kinderzimmer an jeder Wandseite etliche Macken hat und er weigert sich dies wieder ordnungsgemäß in Stand zu setzen (Tapete ab, neue dran). Und wenn er dies mache sei es reine Gefälligkeit.
Dasselbe hat er kurz nach unsrem Einzug im Wohnzimmer schon gemacht und bis heute die Tapete an den Stellen nicht erneuert (Laminat hat auch Beschädigungen welches mit erheblichen Abweichungen von der Farbe zugekittet wurde.
Eine Uhr, die die Familie zur Geburt ihrer 1. Tochter geschenkt bekommen hat (mit Daten etc./Sonderanfertigung) hat er einfach durch eine normale Uhr ersetzt und wird sich auch weigern diese Uhr wieder zu ersetzen.

KLEINE REPERATUREN BIS 90 EURO DURCH MIETER LAUT MIETVERTRAG

Kurz nachdem die Familie eingezogen war ging die Duschamartur kaputt so dass nur noch kaltes Wasser kam. Laut Vermieter wurde die Duschamartur vorm Einzug erneuert (was heisst dass auch noch Garantie drauf war). Damals hat die Familie ihn gebeten dies umgehend zu erneuern da die Benutzung der Dusche ja sonst nicht mehr möglich sei. Der Vermieter hat das defekte Teil umgehend erneuert (komplette Amartur) und schmiert der Familie nun aufs Brot dass sowas ja Mietersache wäre.
(Aber doch nicht wenn das Teil komplett defekt ist???

LG, es Gummibaerche

Hi,

(wir gehen mal von hypothetischen Fällen aus, wg z B FAQ1129)

Tut mir leid dass die Fragen so durcheinandergewürfelt sind
aber ich schieße dann mal los:

Es gäbe auch die Möglichkeit die Fragen einzelnt mit eigener Überschrift zu plazieren.

HEIZKOSTENBERECHNUNG

Eine Familie, 2 Erw.,2 Kinder, wohnen in einem Haus bei dem
der Eigentümer im Stock obendrüber wohnt.
Nun hat die Familie im Mietvertrag unterschrieben dass die
Heizkosten 2 zu 3 geteilt werden (Bei der Familie werden die 2
Kleinkinder als 1 Person gerechnet und Vermieter und Frau
jeweils als 1).
Nun verhält es sich so, dass die Familie eine Wohnfläche von
95qm hat und der Vermieter weitaus das doppelte. Leider läuft
in diesem Haus alles über 1 Zähler vom Verbrauch her und es
wäre interessant zu wissen ob dies trotz unterschrift im
Mietvertrag gar nicht zulässig ist und daher die Familie
Anspruch darauf hat die Heizkosten nach qm berechnen zu
lassen.

Na ja, wie immer gilt zunächst die Vertragsgestaltungsfreiheit. Eine Klage wegen Unsittlichkeit etc. wird auf sicher das Vertragsverhältnis und mindestens ein Bankkonto erheblich belasten.

Wieso unerschreiben M so einen Vertrag? >Kopfschüttel

Hallo,

Eine Familie, 2 Erw.,2 Kinder, wohnen in einem Haus bei dem
der Eigentümer im Stock obendrüber wohnt.
Nun hat die Familie im Mietvertrag unterschrieben dass die
Heizkosten 2 zu 3 geteilt werden (Bei der Familie werden die 2
Kleinkinder als 1 Person gerechnet und Vermieter und Frau
jeweils als 1).
Nun verhält es sich so, dass die Familie eine Wohnfläche von
95qm hat und der Vermieter weitaus das doppelte. Leider läuft
in diesem Haus alles über 1 Zähler vom Verbrauch her und es
wäre interessant zu wissen ob dies trotz unterschrift im
Mietvertrag gar nicht zulässig ist und daher die Familie
Anspruch darauf hat die Heizkosten nach qm berechnen zu
lassen.

Na ja, wie immer gilt zunächst die
Vertragsgestaltungsfreiheit.

In diesem Fall gilt das sogar wirklich, aber nur ausnahmsweise, weil es ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt“ ist. Im Regelfall gilt - entgegen der Vertragsfreiheit - die Heizkostenverordnung.

Gruß

Hi,

In diesem Fall gilt das sogar wirklich, aber nur
ausnahmsweise, weil es ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei
Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt“ ist.
Im Regelfall gilt - entgegen der Vertragsfreiheit - die
Heizkostenverordnung.

stimmt siehe

http://www.hwg.ineinbeck.de/veranstaltungen1.htm
Punkt 6.

Bei Vereinbarungen von Betriebskostenvorauszahlungen
(ob welche vereinbart wurden, ist nicht mitgeteilt worden)
gilt die Heizkostenverordnung, bei Pauschalen nicht:

http://www.vermieter-ratgeber.de/index.php?id=352

Weiterhin gibt es weitere Ausnahmen:

http://www.immo-partner.com/2004-03_s.pdf
Siehe hier un ter Punkt 1.10

vlg MC