Hallo,
mal angenommen Familie A bewohnt eine Erdgeschosswohnung mit Terrasse. Da Familie A aus zwei Personen besteht (einer Raucher und der andre Nichtraucher), geht halt einer der beiden Personen auf der Terrasse rauchen, da er seine Lebensgefährtin den ständigen Qualm in der Wohnung nicht zumuten möchte. Nun aber beschwert sich der darüber wohnende Nachbar, dass seine Wohnung vollgequalmt würde und einer Geruchsbelästigung ausgesetzt würde. Nun hätte Familie B das Familie A am besten irgendwo auf der Strasse rauchen würde. Und droht mit Gegenaktionen.
Das kann ja alles nicht angehen, habe doch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wenn ich mich recht erinnere, worin steht das man Rauchern das rauchen auf dem Balkon nicht verbieten könnte und das dies auch zur freien Persönlichkeitsentfaltung gehöre.