Rauchen auf dem Balkon

Hallo,

mal angenommen Familie A bewohnt eine Erdgeschosswohnung mit Terrasse. Da Familie A aus zwei Personen besteht (einer Raucher und der andre Nichtraucher), geht halt einer der beiden Personen auf der Terrasse rauchen, da er seine Lebensgefährtin den ständigen Qualm in der Wohnung nicht zumuten möchte. Nun aber beschwert sich der darüber wohnende Nachbar, dass seine Wohnung vollgequalmt würde und einer Geruchsbelästigung ausgesetzt würde. Nun hätte Familie B das Familie A am besten irgendwo auf der Strasse rauchen würde. Und droht mit Gegenaktionen.

Das kann ja alles nicht angehen, habe doch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wenn ich mich recht erinnere, worin steht das man Rauchern das rauchen auf dem Balkon nicht verbieten könnte und das dies auch zur freien Persönlichkeitsentfaltung gehöre.

Hallo

rauchen dient auch zur Gesundheitsgefährdung und für den Staat als reiche Einnahmequelle… Damit keine Missverständnisse aufkomme: ich bin auch Raucher.

Es gibt kein Gesetz (jedenfalls noch nicht?!), dass man in seiner Wohnung, seinem Balkon, seinem Garten, seinem Auto nicht rauchen darf.

Und von 1 oder 2 gerauchten Zigaretten auf dem Balkon hat man noch keine verrauchte Wohnung.
Der Vermieter kann doch froh sein, wenn seine Wohnung rauchfrei bleibt.
Also würde ich Gegensanktionen mal abwarten und dann ggf. dem Vermieter zur Kenntnis bringen, dies könnte man dem Nachbarn auch so sagen.

Gruß

kleine Urteilssammlung
Hallo,

Das kann ja alles nicht angehen, habe doch mal ein
Gerichtsurteil gelesen, wenn ich mich recht erinnere, worin
steht das man Rauchern das rauchen auf dem Balkon nicht
verbieten könnte und das dies auch zur freien
Persönlichkeitsentfaltung gehöre.

http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2004/0604/mz_0…

Gruß,
Christian,

der 2003 eine ähnliche Frage stellte, seit aber nunmehr über einem Jahr des Problemes ledig ist.