Rauchen im Mieterkeller

Ein Mann wohnt seit über 25 Jahren in einem Mehrfamilienhaus, in seinem Kellerraum macht er dort häufig kleine Reparaturen an den Familienfahrrädern oder bastelt dort das eine oder andere Teil.
Da er Raucher ist, wird dort in seinem Kellerraum auch die eine oder bis zu ca. 4 Zigarretten geraucht. In den ganzen Jahren hat sich kein Mitbewohner darüber beschwert. Seit ca. 15 Monaten ist dort nun ein neuer Hausbewohner, der in den ersten 6-8 Monaten zum Teil täglich auch in seinem Keller auf der gleichen Kellerseite gearbeitet hat. Ohne ein Gepräch mit dem rauchenden Nachbarn beschwert er sich dann mehrfach bei der Hausverwaltung über den Qualm im Kellerflur. Kann mir einer eventuell mitteilen, wo der Raucher erfahren kann, ob das Rauchen in seinem Kellerraum erlaubt ist oder nicht! Im aktuellen Mietrecht ist darüber leider nichts in Erfahrung zu bringen. Ich hoffe auf rege Beteiligung bzw. Erfahrungen oder vergleichbare Hinweise von Gerichtsurteilen!
Gerd

Hallo Gerd ( sowas nennt sich ganz altertümlich eine Anrede)

Ein Mann wohnt seit über 25 Jahren in einem Mehrfamilienhaus,
in seinem Kellerraum macht er dort häufig kleine Reparaturen
an den Familienfahrrädern oder bastelt dort das eine oder
andere Teil.
Da er Raucher ist, wird dort in seinem Kellerraum auch die
eine oder bis zu ca. 4 Zigarretten geraucht.

um es kurz und schmerzlos zu machen: Da der Keller mit zur Mietsache gehört, kann M auch darin qualmen. Man kann nur dahinhgehend wirken,dass der Qualm in seinem Keller verbleibt, Türabdichtung etc… gesetzlich ist da nix zu machen…
Beim Kater hat der VM einem bestimmten Personkreis sogar erlaubt im Gemeinschaftkeller unter der Gasuhr zur qualmen:frowning: und man kann nix dagegen machen :frowning:,wenn die Bude in die Luft fliegt hat der VM zwar vielleicht ein versicherungstechnisches Problem, solange nix passiert , haben nur die NR das Problem :frowning:

LG
Mikesch