Hallo,
wenn die jetzige Tapete in einem ordentlichem Zustand,sauber
und allgemein freundlich aussieht, gibt es keinen Grund
Raufasertapete zu kleben.
Ich hätte gedacht, es ginge hier um den umgekehrten Fall.
Sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des
Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen…
Ich hätte gedacht, es gibt keine Fristen mehr.
Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er
bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die
üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages
bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich
renovierungsbedürftig ist.
Ich hätte gedacht, dass man auch andere Lösungen in einem (nicht formularmäßigen) Mietvertrag vorsehen kann. Woher kommen Deine dem widersprechenden Erkenntnisse?
War der Mieter bei Auszug aus der Mietwohnung zur Durchführung
der Renovierung (Schönheitsreparaturen) verpflichtet und hat
diese nicht durchgeführt, so kann der Vermieter nur dann
Schadensersatz verlangen, wenn er dem Mieter eine Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Ach? Interessant. Was ist denn mit Mietausfällen, wenn die Wohnung bei Übergabe nicht vermietbar ist? Und was genau verstehst Du unter ‚Ablehnungsandrohung‘?
Interessante Gedanken, die Du hier äußerst. Ich befürchte nur, mit der Rechtslage haben sie nicht all zu viel zu tun.
Gruß
loderunner (ianal)