Recht

Haben die Eigentümer ein Mitspracherecht bei Vermietung an asoziale

Haben die Eigentümer ein Mitspracherecht bei Vermietung an
asoziale

Da fehlt anscheinend noch Text. Wie geht der Satz weiter?
Und wer ist der Vermieter, wenn nicht der Eigentümer. Und was sind „Asoziale“?

Haben die Eigentümer ein Mitspracherecht bei Vermietung an
asoziale

…das liegt an dem vertragsverhältnis zwischen
eigentümer und vermieter !!??

in der tat können asoziale ein problem darstellen,
so empfiehlt es sich als eigentümer eine mitsprache
bei der vermietung sich vorzubehalten…

gruß
ad

Warum sollte eine Vermietung an das Vorstandsmitglied einer Bank zu Problemen führen?

vnA *ratlos*

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Warum sollte eine Vermietung an das Vorstandsmitglied einer
Bank zu Problemen führen?

wenn er asozial ist!!

nur, hab ich weder die erfahrung noch das statistische material, die belegen, dass vorstandsmitglieder von banken grundsätzlich asozial sind!

weiterhin glaube ich das vorstandsmitglieder von banken nicht mieten!
(glück für den eigentümer oder vermieter, oder ??)

… und welche Gesellschaftsgruppen sind deiner Meinung nach grundsätzlich asozial?

vnA

… und welche Gesellschaftsgruppen sind deiner Meinung nach
grundsätzlich asozial?

keine - schließlich hab ja nicht ich angefangen eine
gesellschaftsgruppe (bankvorstände) per se zu verallgemeinern
…im übrigen, hättest du jene vorstände durch die gesellsch.gruppe
der türken ersetzt, hättest du nicht nur probleme mit dem anti-
diskriminierungsgesetzt bekommen, du wärst zudem ein nazi und
kein cooler typ der gegen die banker motzt :smile:)

gruß
ad

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Godwin’s law folgend ist für mich hier Schluss

vnA

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… und welche Gesellschaftsgruppen sind deiner Meinung nach
grundsätzlich asozial?

Na, die Asozialen natürlich! :smile:

SCNR.

Max

Godwin’s law folgend ist für mich hier Schluss

godwin’s law ist kein gesetzt wonach man grundsätzlich einen disput einseitig beendet, vor allem auch dann nicht, wenn man selbst jene
diskusion angestoßen hat

godwin’s law passt zudem nicht, weil kein nazi-vergleich eingebracht wurde, sondern nur auf einen solchen etwaigen verwiesen wurde

außerdem stelle ich nun das dent´s law auf: irgendwann kommt in
zukunft bei diskusionen immer mal die (asozialen) banker ins gespräch

gruß
ad

MODs Law
Ist es hier diesen völligen off-topic Fall abzuschliessen :wink:

Haben die Eigentümer ein Mitspracherecht bei Vermietung an
asoziale

Soweit ich weiß, gibt es nirgendwo im deutschen Recht oder in der Rechtsprechung eine Definition des „Asozialen“. Vielleicht sollten wir zunächst darüber diskutieren, was das eigentlich ist. Dumpfbacken und Vollidioten sind auch im Gesetz nicht definiert…

Gruß