Rechtliche Probleme

Hallo,

man nehme mal folgendes an:

Ich werde zur Räumung einer Wohnung verklagt und zusätzlich circa EUR 600 zu zahlen.

Bis zum anberaumten Gerichtstermin ist die Wohnung bereits geräumt.

Die Zahlungsklage erhöht sich aber inzwischen auf EUR 900, weil dem Anwalt der Kläger noch was eingefallen ist.

Welcher Streitwert wird nun festgesetzt ? Die ursprüngliche
Räumungs- und Zahlungsklage hat sich ja teilweise erledigt.
Deshalb die Frage, welcher Streitwert wohl festgesetzt wird. Angemommen ich verliere vollumfänglich. Beträgt der Streitwert dann EUR 900, der bei der Bemessung der Gerichtskosten herangezogen wird ?

Muss ich die Anwaltskosten der Kläger dann auch noch zahlen ? Beträgt die Bemessungsgrundlage auch hier die schon erwähnten EUR 900 ?

Noch was anderes:

Angenommen ich habe die von mir angemietete Wohnung zum 31.3. gekündigt. Tatsächlich ziehe ich aber erst am 6.5. aus. Kann der Vermieter dann noch die gesamte Miete für den Monat Mai beanspruchen mit der Begründung, ihm wäre es nicht mehr gelungen für den restlichen Monat einen Mieter zu finden ?

Danke erstmal :wink:

Gruß
Aaliyah

Hallo,

man nehme mal folgendes an:

Ich werde zur Räumung einer Wohnung verklagt und zusätzlich
circa EUR 600 zu zahlen.

Bis zum anberaumten Gerichtstermin ist die Wohnung bereits
geräumt.

Die Zahlungsklage erhöht sich aber inzwischen auf EUR 900,
weil dem Anwalt der Kläger noch was eingefallen ist.

Welcher Streitwert wird nun festgesetzt ? Die ursprüngliche
Räumungs- und Zahlungsklage hat sich ja teilweise erledigt.
Deshalb die Frage, welcher Streitwert wohl festgesetzt wird.
Angemommen ich verliere vollumfänglich. Beträgt der Streitwert
dann EUR 900, der bei der Bemessung der Gerichtskosten
herangezogen wird ?

Muss ich die Anwaltskosten der Kläger dann auch noch zahlen ?
Beträgt die Bemessungsgrundlage auch hier die schon erwähnten
EUR 900 ?

Die Anwalts- und Gerichtskosten ergen sich aus dem Streitwert, der im Übrigen bei der Klage bereits dargetan wird und auch in der mündlichen Verhandlung nochmals klargestellt wird.

Noch was anderes:

Angenommen ich habe die von mir angemietete Wohnung zum 31.3.
gekündigt. Tatsächlich ziehe ich aber erst am 6.5. aus. Kann
der Vermieter dann noch die gesamte Miete für den Monat Mai
beanspruchen mit der Begründung, ihm wäre es nicht mehr
gelungen für den restlichen Monat einen Mieter zu finden ?

Zu diesem Thema ja, er kann.

Grüsse Günter

hi günter,

okay dann wäre der Streitwert bei EUR 900. Angenommen ich zahle bis zum Gerichtstermin EUR 500 unter Vorbehalt. Vermindert sich dann der Streitwert ?

Gruß
Aaliyah

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hi günter,

okay dann wäre der Streitwert bei EUR 900. Angenommen ich
zahle bis zum Gerichtstermin EUR 500 unter Vorbehalt.
Vermindert sich dann der Streitwert ?

Nein, der Streitwert verändert sich nicht. Lediglich ist ein Teil erledigt.

Grüsse Günter