Renovierung bei kein Übernahmeprotokoll

Hallo,

was passiert eigentlich wenn kein Übernahmeprotokoll besteht. Wenn ein Mieter stirbt, trit sein Erbe ja den Mietvertrag an. Dieser kann rechtlich nur mit einer Kündigungsfriest von 3 monaten aus den Vertrag heraus.

Wenn der Verstorbene nun schon seit über 20-30 Jahren in der Wohnung gewohnt hat und der vermieter verlangt schönheitsreperaturen, wie kann dieser nachweisen in welchen zustand sich die wohnung bei übernahme befand? Bei so alten Mietverträgen dürfte noch eine starre Renovierungsklausel vorhanden sein die ungültig ist, aber wie kann der Vermieter nachweisen das sich bei einzug kein teppich oder ähnliche bauliche veränderungsmaßnahmen vorhanden waren.

Ohne übergabeprotokoll gibt es doch niemanden mehr der weiß wie die wohnung zu den damaligen zeitpunkt übernommen wurde. und in welchen zustand sie jetzt wieder zu versetzen ist.

gruß
cutter

Hallo Cutter,
dann versuche ich mich mal an Deiner Frage

Wenn der Verstorbene nun schon seit über 20-30 Jahren in der
Wohnung gewohnt hat und der vermieter verlangt
schönheitsreperaturen, wie kann dieser nachweisen in welchen
zustand sich die wohnung bei übernahme befand? Bei so alten
Mietverträgen dürfte noch eine starre Renovierungsklausel
vorhanden sein die ungültig ist,

…das dürfte m. E. anzunehmen sein. „Renovierungspflichten“ entstünden dann wohl nur, wenn es sich im eigentlichen Sinne nicht mehr um Renovierungsmaßnahmen, sondern vielmehr um Schadensersatzleistungen handelte (z. B. wohl bei Vergilbung durch extrem starkes Rauchen, Verunreinigungen durch Katzenurin etc.)

aber wie kann der Vermieter
nachweisen das sich bei einzug kein teppich oder ähnliche
bauliche veränderungsmaßnahmen vorhanden waren.

Wenn ein Teppich mitvermietet wird, dürfte sich diese Mitvermietung im Mietvertrag wiederfinden. Steht diesbezüglich nichts zum Teppich, Linoleum, PVC (Fliesen mal ausgenommen) und der Vermieter gibt an, dass der Teppich nicht mitvermietet wurde (vielleicht hat ihn der Mieter auch vom Vormieter übernommen), dann wird ihn wohl der Erbe entfernen müssen.

Bei sonstigen baulichen Veränderungen wären Beweise ggf. schwerer zu erbringen (sofern diesbezüglich kein Schriftverkehr besteht). Da fiele mir im Zweifelsfall nur ein, dass z. B. Materialien verwendet wurden, die es vor 30 Jahren noch nicht gab und/ oder der Vermieter durch eine lückenlose Buchführung über das vermietete Objekt belegen kann, dass er diese Materialien nicht erworben hat und deshalb zu recht ein Rückbau begehrt wird…

Ohne übergabeprotokoll gibt es doch niemanden mehr der weiß
wie die wohnung zu den damaligen zeitpunkt übernommen wurde.
und in welchen zustand sie jetzt wieder zu versetzen ist.

Vielleicht kannst Du mit meinen Ideen ja ein bißchen was anfangen. :smile:

Lieben Gruß

Trillian