Renovierung bei mangelhafter Grundlage?

Moin moin,

soweit ich weiß, muss der Mieter gelegentlich etwas renovieren, z.B. mal einen Raum neu streichen. Aber was wäre, wenn der vorhandene Anstrich so ungeeignet oder mangelhaft ist, dass man nicht nur einfach streichen, ggf. etwas abschmirgeln oder abspachteln müsste, sondern richtig Aufwand anfiele, also im Grunde zunächst einmal „Schadensbehebung“. Dabei nehmen wir an, dass die Mängel erst peu à peu durch Aufplatzen und Abblättern zutage kommen, also bei Bezug nicht ersichtlich waren.

Viele Grüße,
Hauke

Hier geht es vermutet um Lackierungen von Türen, Fenstern, Fußbodenleisten, oder?

Diese Arbeiten sind „sachgerecht“ auszuführen, was ein großflächiges Entfernen abblätternder Farbstellen, schleifen, grundieren, spachteln, anschleifen und Deckanstrich umfasst. Einfach Risse oder Fehlstellen überlackieren, wie der Vorbesitzer es offenbar tat, genügt dem nicht :frowning:

G imager

Hi,
Danke für Deinen wichtigen Hinweis.
Wenn schon der Untergrund (Leichtbauwand, oder auch massive Wand)
sichtbar würde - wäre das nicht ein bisschen krass, dass nun ein Mieter
aktiv werden müsste? Wenn offenbar bereits der allererste Farbauftrag
für den Raum (Bad) ungeeignet ist? Lüften etc. sei jetzt mal alles korrekt
seitens des Mieters gehandhabt worden…

Danke und viele Grüße,
Hauke

Klar ist das ärgerlich, wenn der Vormieter schlampte und nach 6 Monaten bzw. beanstandungslosem Übergabeprotokoll dafür nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann. Nur falls der Vermieter nunmehr auf deine sachgerechte Renovierung besteht, was hast du seinem Rechtsanspruch entgegenzusetzen?

Jetzt nützt es dir leider nichts, wenn ich dir verrate, wie man bei einer Besichtigung bereits mit einfachen Mitteln (Klebband- oder Wassertest) Mängel des Antrichs hätte aufdecken, festhalten und noch vor Einzug vom Vermieter beseitigt verlangen konnte :frowning:

Oder sich zusichern liess, dass dieser Zustand bei Rückgabe als vertragsgemäß ordentlich vereinbart gilt.

G imager

Guten Morgen,

vollkommen richtig. Kurios: in einer größeren Menge Beanstandungen, bei einem äußerst störrischen Protokollanten, geht ausgerechnet so ein Punkt unter. Was würde man eigentlich generell tun, wenn der Protokollant nicht vernünftig mitschreibt? Klar, nicht unterschreiben… nicht so einfach, wenn man sich nicht die Mühe gemacht hat, selbst mitzuprotokollieren, und vor allem vor dem Hintergrund, dass man zunehmend in den Städten eine prekäre Wohnungssituation hat :-/

Mündlich jedenfalls gab es damals die Aussage: „Quatsch, da streichen Sie drüber und dann ist gut!“


Hauke