Hallo,
angenommen in einem Mietvertrag wird unter Schönheitsreparaturen geregelt, dass nicht der Mieter oder Vermieter diese übernimmt (kein Standardkästchen ist dort aktivert), sondern wie folgt formuliert:
„Der M übernimmt die Wohnräume in weiss gestr. beziehbarem Zustand. Der M zahlt bei Mietvertragsabschluss einen Betrag von xxx EUR(=1 KaltMiete). Somit entfällt beim Auszug eine Renoivierung beim Auszug“.
Dann sei rechtlich ggf. fraglich in den Standardtext reingequetscht: .…„als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen je nach Abnutzung: nach eig. Bedarf“.
Darüber wurde am Telefon gesprochen, es wurde aber als Bedingung vom V fix vorgegeben. Es soll dem V die Unsicherheit nehmen, ob man beim Auszug noch streichen muss oder nicht, ferner will somit der V einen Handwerker nehmen und verneinte am Telefon die Absicht des Mieters doch bei Auszug wo nötig selbst auszubessern…
IST diese Regelung somit wirksam? Denn der M zahlt so ja sowieso den Betrag, ganz gleich, ob jemals eine Renovierung nötig wird…ferner gar wenn er nach 3 Tagen wieder auszöge und keinerlei Bedarf für einen Anstrich etc. nötig wäre…
Also komplett unwirksam, oder?
Der M muss gar nicht renovieren und muss schauen, dass er das gezahlte Geld später ggf. durch eine Mietzahlung weniger wieder erhält.
LG
living free