Renovierung Doppelkastenfenster

Hallo,

ein Mieter zieht nach siebenjähriger Mietdauer aus seiner Wohnung aus und ist durch den Mietvertrag zu den üblichen Renovierungen verpflichtet. Dazu gehört auch das Streichen von Türen und Fenstern.

Nun die Frage:

Doppelkastenfenster. Bis wohin muss der Mieter die Fensterrahmen streichen?

Nur die inneren Fenster?

Die inneren Fenster innen und außen und die äußeren Fenster innen?

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

Gruß Rotraut

Sehr interessante Frage
bin auf eine Antwort gespannt, solche Fenster habe ich auch.

ahoi rotraut.

nur außen nicht.

lackiert werden muss alles, was innen ist. und die außenfenster gehören mit der innenseite noch zu „innen“.
also wie vermutet die inneren fenster selbstverständlich innen und außen und die äußeren fenster nur innen.

fenster zum lackieren am besten aushängen, sonst gibts schnell „nasen“, die nicht „fachgerecht“ wären. und wenn auch die zargen und fensterbretter aus holz und lackiert sind, auch diese nicht vergessen…

gruß
ute, die selbst auch schon in einer altbauwohnung mit sehr hohen räumen und entsprechend hohen fenstern das vergnügen des fensterstreichens hatte.