Hallo,
ein Mieter zieht nach siebenjähriger Mietdauer aus seiner Wohnung aus und ist durch den Mietvertrag zu den üblichen Renovierungen verpflichtet. Dazu gehört auch das Streichen von Türen und Fenstern.
Nun die Frage:
Doppelkastenfenster. Bis wohin muss der Mieter die Fensterrahmen streichen?
Nur die inneren Fenster?
Die inneren Fenster innen und außen und die äußeren Fenster innen?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
Gruß Rotraut