Renovierung nach zwei Jahren Mietzeit?

Hallo, ich habe eine Frage,
wenn ein Mieter nur zwei Jahre in seiner Mietwohnung wohnt und in seinem Mietvertrag sowohl die Klausel Schönheitsreparaturen als auch die Endrenovierung hat, muss dann nach Beendigung des Mietverhältnisses gar keine Renovierung erfolgen?

Hallo, ich habe eine Frage,
wenn ein Mieter nur zwei Jahre in seiner Mietwohnung wohnt und
in seinem Mietvertrag sowohl die Klausel Schönheitsreparaturen
als auch die Endrenovierung hat, muss dann nach Beendigung des
Mietverhältnisses gar keine Renovierung erfolgen?

Hallo,
nach dem neuen Urteil des BGH (s. Beitrag Renovierungsarbeiten?): Nein, keine Renovierungspflicht des Mieters. Nur besenrein übergeben. Natürlich müssen Schäden, die über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus entstanden sind, auf Kosten des Mieters gerichtet werden.

Gruss
Barbara

Hallo, ich habe eine Frage,
wenn ein Mieter nur zwei Jahre in seiner Mietwohnung wohnt und
in seinem Mietvertrag sowohl die Klausel Schönheitsreparaturen
als auch die Endrenovierung hat, muss dann nach Beendigung des
Mietverhältnisses gar keine Renovierung erfolgen?

Hallo Anja,

grundsätzlich ist hier keine Schönheitsreparatur geschuldet, wenn im Mietvertrag zum Vertragsende die Renovieurgn verlangt wird. Aber. Es ist Voraussetzung, dass dort z.B. steht, dass alle drei Jahre Küche , Bad, WC und alle fünf Jahre Wohn- und Schlafräume zu renovieren sind und im Mietvertrag keine Regelung steht, dass der Mieter bei vorzeitigen Auszug vor einer im Mietvertrag genannten Frist, die für Schönheitsreparaturen genannt wird, die anteiligen Kosten pro Jahre zu tragen hat. Mit der sog. Quotenklausel ist dem Urteil des BGH nämlich die Kraft genommen. Voraussetzung ist auch, dass die Fristen im Mietvertrag zwingend eingehalten werden müssen. Ohne konkretere Hinweise kann hierzu keine objektive, klare Aussage getroffen werden.

Gruss Günter

Hallo, ich habe eine Frage,
wenn ein Mieter nur zwei Jahre in seiner Mietwohnung wohnt und
in seinem Mietvertrag sowohl die Klausel Schönheitsreparaturen
als auch die Endrenovierung hat, muss dann nach Beendigung des
Mietverhältnisses gar keine Renovierung erfolgen?

Richtig.
Die Renovierungen sind erst dann fällig, wenn die (im Vertrag festgelegten) Fristen seit Mietbeginn erreicht sind.
Das ist auch unabhängig davon, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung übernommen hat.

Wenn also jemand eine Wohnung 2 Jahre mietet (und keine Renovierung machen muss, siehe oben), der nächste Mieter auch nur für 2 Jahre, der übernächste auch, dann muss tatsächlich keiner der Mieter renovieren, auch wenn die Wohnung eigenlich schon über 6 Jahre verwohnt ist!

☼ Markuss ☼

Hallo, ich habe eine Frage,
wenn ein Mieter nur zwei Jahre in seiner Mietwohnung wohnt und
in seinem Mietvertrag sowohl die Klausel Schönheitsreparaturen
als auch die Endrenovierung hat, muss dann nach Beendigung des
Mietverhältnisses gar keine Renovierung erfolgen?

Richtig.
Die Renovierungen sind erst dann fällig, wenn die (im Vertrag
festgelegten) Fristen seit Mietbeginn erreicht sind.
Das ist auch unabhängig davon, in welchem Zustand der Mieter
die Wohnung übernommen hat.

Nein, dies gilt eben so nicht mehr.

Wenn also jemand eine Wohnung 2 Jahre mietet (und keine
Renovierung machen muss, siehe oben), der nächste Mieter auch
nur für 2 Jahre, der übernächste auch, dann muss tatsächlich
keiner der Mieter renovieren, auch wenn die Wohnung eigenlich
schon über 6 Jahre verwohnt ist!

Diese Aussage ist nur - so pauschal - dann richtig, wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen sind ( Quotenklausel) und wenn keine Beschädigungen und keine Farben verwendet werden, die üblicherweise nicht dem durchschnittlichen Geschmack eines Mieters entsprechen.

Gruss Günter