Renovierungskosten

können Arbeitsstunden für Renovierung (für ein gemietetes Haus) mit
der Miete verrechnet werden?
Wir sind in ein altes Haus eingezogen, haben dies grundrenoviert
(Wand rausgerissen und Wohnzimmer vergrößert, alles neu verputzt,
sämtliche Türen und Türstöcke abgeschliffen und eingelassen, Keller
gefliest usw.) Material dazu hat Vermieter gestellt, bzw. bezahlt. Es
geht um die reine Arbeitsleistung in Stunden.
Vielen Dank für alle Antworten.
Gruß Marion

Ich meinte eine Verrechnung der Arbeitszeit bei Auszug aus dem Haus

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Hallo,

wenn nichts vereinbart ist, kann nichts verlangt werden. Ist die Farbe gestellt worden, jedoch keine Regelung, wie die Arbeitsleistung zu entlohnen ist, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er dem Mieter entgegen kommen wird. Jedoch bin ich der Auffassung, dass solche Kosten nicht bei einem Auszug erst, sondern umgehend bei dem Einzug zu verrechnen sind. Natürlich ist hierbei auch von erheblicher Bedeutung welche Vereinbarungen bei den Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und nach Ende des Mietverhältnisses vereinbart sind.

Gruss Günter

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