Reparatur betriebskosten?

Hallo liebe Leute
Ich habe von meinem Vermieter einen Brief erhalten, in dem er die Reparaturkosten für ein Fenster in der Wohnung als Betriebskosten auslegt. Somit, so steht es jedenfalls in seinem Brief, befinde ich mich im Mietrückstand (obwohl die Miete jeden Monat pünktlich gezahlt wird).
Ist das rechtens? Ich glaube nicht, oder?

Dazu müßte man mehr wissen, um welche Reparationen es sich handelt .

Dazu müßte man mehr wissen, um welche

Reparationen es sich

handelt .

Hallo franz, danke für die schnelle Reaktion. Bei der
Reparatur handelte es sich um ein defektes
Fensterschloss. Laut kleinrep.Klausel muss ich dafür
auch aufkommen. Da es aber noch ein paar
ungereimtheiten gab habe ich erstmal die Zahlung
nicht getätigt und Widerspruch eingelegt. Statt auf
meinen Brief zu reagieren habe ch dann Mahnungen
erhalten in denen die Summe als Betriebskosten
umgelegt wurden. Und das glaube ich geht doch nicht
oder?

no way , ich denke ein Fenster gehört zum vermieteten Objekt , ist kein Verbrauchsmaterial oder Gegenstand der täglichen Nutzung.
Somit hat er nicht die Möglichkeit das geltend zu machen .
Ausser aber das Fenster wurde durch den Mieter beschädigt. Das hat er aber dann über eine Versicherung abzuwickeln.

Was steht im mietvertrag, manchmal und das finde ich legitim sind für kleinreparaturen 75-100 euro angesetzt, die der mieter übernimmt.

Da es sich hier nicht um Schönheitsreparaturen hzandelt ist das m.W. Vermietersache.
Dafür bezahlst du auch Miete und das ist m.Ea. ein Verschleiß .

Hallo oula99,

es kommt darauf an, was bei dem Fenster kaputt war. Ein neuer Griff z.B. kann durchaus vom Vermieter als Betriebskosten angesetzt werde, da dieser sich in ständiger Benutzung des Mieters befindet. So z.B. auch Heizkörperventile etc. Wenn eine Klausel im Mietvertrag besteht, die aussagt, dass Kleinstreparaturen in Höhe von 75 EURO o.ä. vom Mieter durchzuführen sind, kommt es nun auf die Höhe der Reparaturkosten an, ob der Mieter oder der Vermieter zahlen muss. Schau mal genau in Deinen Mietvertrag, was dort über Reparaturkosten steht.

Hallo,

Reparaturen haben grundsätzlich NICHTS mit Betriebskosten zu tun uns sind grundsätzlich alleine vom Vermieter zu tragen. Steht im MV ein Passus mit „Schöhnheitsreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag x“, könnte das gemeint sein, wobei ein defektes Fenster kaum ein Schönheitsfehler sondern eher ein Mangel an der Mietsache ist. Ein Mietrückstand besteht auf keinen Fall.

VG
A. Richter

Schönheitsreparaturen sind nicht den Betriebskosten zugehörig und insofern auch nicht umlegbar.
Kannst Du mit Information an Deinen VErmieter rausrechnen und nicht zahlen.

VG

Vipp

Normalerweise muß der Vermieter anfallende Reparaturkosten alleine bezahlen, es sei denn, im Mietvertrag steht etwas von einer Kostenbeteiligung bei Reparaturen! Dies wäre aber völlig unnormal!
Schau mal bei www.hausverwalter-abc.de/kleinreparaturen.html
Dort steht alles gut erklärt!!