Rohrbruch - welche Möglichkeiten hat Mieter

Hallo zusammen,

der folgende Fall ist wohl etwas länger, die sich daraus ergebenden Fragen sind aber sehr wichig für diese Person.

Folgender fiktiver Fall:

In einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) wohnen unter anderem die Mieter A und Z. Mieter A wohnt auf dem 1. OG, Mieter Z auf dem 2. OG

Mieter A bemerkte Anfang KW 41 dass seine Decke im Badezimmer (hauptsächlich), Küche und Vorratsraum feucht waren und im Badezimmer in einem Bereich des Durchlauferhitzers Wasser die Fliesen runter auf den Boden floss und sich dort schon eine kleine „Pfütze“ angesammelt hatte.

Mieter A informierte sofort den Vermieter hierüber, welcher auch Handwerker vorbeischickte zwecks einer ersten Begutachtung. Nachdem die Handwerker bei Mieter A waren, wollten sie zu Mieter Z um zu schauen, ob dort ein Wasserschaden oder ähnliches vorliegt. Leider befand sich Mieter Z im Urlaub und kam auch erst eine Woche später zurück. Der Vermieter bat Mieter A also sich noch ein wenig zu Gedulden, sobald Mieter Z zurück käme, würde man sich dem Problem sofort annehmen (Vermieter wollte nicht die Wohnung von Mieter Z öffnen).

Der Zustand als solches Verbesserte sich in dieser Zeit allerdings nicht. Die Decke wurde zunehmend nasser, das Wasser breitete sich also immer weiter aus und es bildete sich an verschiedensten Stellen Schimmel. Nachdem Mieter Z zurückkehrte behoben die Handwerker den Wasserschaden und Maler zogen die Decke bei Mieter A ab und besprühten die entsprechenden Stellen mit einem Mittel gegen Schimmel. Hierfür musste Mieter A zunächst das Badezimmer (Schränke ausräumen/abhängen etc) und den Vorratsraum (Konserven etc) leeren und diese Dinge in anderen Räumen der Wohnung zwischenlagern, da ja die Dinge des täglichen Bedarfs nach wie vor benötigt wurden.

Es wurden zwei Trocknungsgeräte aufgestellt (Badezimmer, Vorratsraum) welche neben dem hohen Lärmpegel auch noch zusätzlich Platz beanspruchten und zusätzliche Teile der Wohnung waren dadurch nicht nutzbar (zusätzlich zu den Teilen, die durch zwischengelagerte Möbel etc nicht nutzbar waren). Nachdem zwischendurch mehrmals die Feuchtigkeit gemessen wurde (für all die genannten Dinge musste der Mieter A mehrmals seine Arbeitsstätte verlassen, um Handwerkern etc Zugang zur Wohnung zu gewähren), wurde das erste Trockengerät im Badezimmer nach ca 2 Wochen entfernt. Dennoch stellt Mieter A immer noch einen „modrigen“ Geruch fest (speziell nach dem Duschen und beim heizen) und er befürchtet, dass sich eben doch noch irgendwo im Badezimmer Schimmel o.ä. befindet, welcher diesen unangenehmen Geruch verursacht.
Auf Anfrage des Mieters A, wie nun das weitere Vorgehen sei, teilte ihm der Vermieter mit, dass die Decke im Badezimmer neu gemacht wird und die Wände neu gestrichen werden. Da sich auf den Fliesen durch das herablaufende Wasser aber auch Kalkschlieren gebildet hatten und Mieter A befürchtet (auf Grund des modrigen Geruchs), dass sich hinter den Fliesen ebenfalls Feuchtigkeit (und damit auch Schimmel) gebildet haben könnte (Die Decke eines weiteren Mieters der unter A wohnt, war ebenfalls nass), bat er den Vermieter darum, die Fliesen ebenfalls zu ersetzen. Dies verneinte der Vermieter mit der Begründung, dass wenn sich hinter den Fliesen Schimmel gebildet hätte, würde man dies an den Fugen erkennen. Diese seien aber nicht betroffen. Die Kalkschlieren würden von den beauftragten Handwerkern entsprechend entfernt werden.

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  1. Frage:
    Hat der Mieter Möglichkeiten, den Vermieter trotzdem zu einem austausch der Fliesen zu bringen und hat der Vermieter, was die Schimmelbildung hinter den Fliesen angeht, Recht?
    ___

Sobald die Schäden im Badezimmer behoben wurden, möchte der Vermieter im Vorratsraum und der Küche entsprechend vorgehen. Hierfür muss der Mieter abermals Schränke aus der Küche, welche an der Wand hängen, ausräumen, abhängen, zwischenlagern, neu aufhängen, einräumen etc. Ebenso muss der Mieter erneut Handwerkern etc Zugang zur Wohnung gewähren und muss sich hierfür wieder entsprechend von der Arbeit freistellen lassen. Der ganze Vorgang dauert nunmehr seit Meldung des Wasserschadens 6 Wochen an und wird vermutlich noch 2 weitere Wochen in Anspruch nehmen.

Eine Mietminderung wurde vom Mieter A noch nicht beantragt und vom Vermieter auch noch nicht gewährt. Mieter A möchte nun wissen, was er alles für Möglichkeiten hat:

Besteht die Möglichkeit einer fristlosen (oder mit kürzeren Fristen als vertraglich vereinbart) Kündigung, da die Wohnqualität langfristig gemindert war und noch immer ist? Falls nicht, welchen Anspruch auf Mietminderung könnte Mieter A geltend machen und wonach richtet sich dieser? Hat Mieter A die Möglichkeit Kostenersatz für die Ausfallzeiten auf der Arbeit (insgesamt ca 10 Stunden) zu erhalten? Was ist mit den Aufwendungen, die dem Mieter entstanden sind durch z.b. ausräumen/abhängen/einräumen von Schränken etc

Gibt es weitere Dinge, welche Mieter A vielleicht noch nicht berücksichtigt hat

Vielen Dank im Vorraus

Gruß
Stefan

Hallo zusammen,

Auch Hallo,

  1. Frage:
    Hat der Mieter Möglichkeiten, den Vermieter trotzdem zu einem
    austausch der Fliesen zu bringen und hat der Vermieter, was
    die Schimmelbildung hinter den Fliesen angeht, Recht?

Schimmel benötigt zum wachsen dauerhaft Feuchtigkeit und organische Nahrung. Wenn nicht schon vorher Schimmel hinter den Fliesen war, würde eventuell entstehender Schimmel bei Feuchtigkeitsmangel absterben.

Eine Mietminderung wurde vom Mieter A noch nicht beantragt und
vom Vermieter auch noch nicht gewährt. Mieter A möchte nun
wissen, was er alles für Möglichkeiten hat:

Besteht die Möglichkeit einer fristlosen (oder mit kürzeren
Fristen als vertraglich vereinbart) Kündigung, da die
Wohnqualität langfristig gemindert war und noch immer ist?

Nein

Falls nicht, welchen Anspruch auf Mietminderung könnte Mieter
A geltend machen und wonach richtet sich dieser?

Beeinträchtigungsumfang und Dauer. Mietminderung sollte bei Unsicherheit immer von jemand begleitet werden, der etwas davon versteht.

Hat Mieter A
die Möglichkeit Kostenersatz für die Ausfallzeiten auf der
Arbeit (insgesamt ca 10 Stunden) zu erhalten?

Ja

Was ist mit den
Aufwendungen, die dem Mieter entstanden sind durch z.b.
ausräumen/abhängen/einräumen von Schränken etc

Ja

Gibt es weitere Dinge, welche Mieter A vielleicht noch nicht
berücksichtigt hat

Ja. Stromverbrauch

Vielen Dank im Vorraus

Bitte

Gruß
Stefan

vnA

Hallo,

  1. Frage:
    Hat der Mieter Möglichkeiten, den Vermieter trotzdem zu einem
    austausch der Fliesen zu bringen und hat der Vermieter, was
    die Schimmelbildung hinter den Fliesen angeht, Recht?

Schimmel benötigt zum wachsen dauerhaft Feuchtigkeit und
organische Nahrung. Wenn nicht schon vorher Schimmel hinter
den Fliesen war, würde eventuell entstehender Schimmel bei
Feuchtigkeitsmangel absterben.

ist denn in einem Badezimmer von Feuchtigkeitsmangel auszugehen? Immerhin wird dort geduscht / gebadet, wasser verdunstet etc.
sind das also nicht perfekte Vorraussetzungen?

Eine Mietminderung wurde vom Mieter A noch nicht beantragt und
vom Vermieter auch noch nicht gewährt. Mieter A möchte nun
wissen, was er alles für Möglichkeiten hat:

Besteht die Möglichkeit einer fristlosen (oder mit kürzeren
Fristen als vertraglich vereinbart) Kündigung, da die
Wohnqualität langfristig gemindert war und noch immer ist?

Nein

Generell nicht, oder nur unter dem Aspekt der Wohnqualität nicht? Wa ist mit Gesundheitsgefährdung auf Grund von Schimmelsporen?

Falls nicht, welchen Anspruch auf Mietminderung könnte Mieter
A geltend machen und wonach richtet sich dieser?

Beeinträchtigungsumfang und Dauer. Mietminderung sollte bei
Unsicherheit immer von jemand begleitet werden, der etwas
davon versteht.

Wäre der Mieterbund hier ein geeigneter Ansprechpartner?

Hat Mieter A
die Möglichkeit Kostenersatz für die Ausfallzeiten auf der
Arbeit (insgesamt ca 10 Stunden) zu erhalten?

Ja

Wonach richtet sich dieser? Angenommen Person A erhält festes Gehalt und keinen Stundenlohn. Ist über das Gehalt und die vertragliche Arbeitszeit ein Stundensatz zu ermitteln welcher dann entsprechend bei 10 Stunden ersetzt wird?

Was ist mit den
Aufwendungen, die dem Mieter entstanden sind durch z.b.
ausräumen/abhängen/einräumen von Schränken etc

Ja

Gibt es da Richtwerte? Es ist ja letzendlich „nur“ Zeit, die der Vermieter aufbringen musste. aber Zeit ist ja bekanntlich Geld :smile:

Gibt es weitere Dinge, welche Mieter A vielleicht noch nicht
berücksichtigt hat

Ja. Stromverbrauch

Stromverbrauch für die Geräte werden dem Mieter zu den Preisen des örtlichen Energieversorgers erstattet. Die Trockengeräte haben einen Zähler eingebaut welcher die Laufstunden misst. Hierüber wird dann über die Leistungsaufnahme der Stromverbrauch ermittelt und dieser wird an den Mieter in Bar ausgezahlt.

Gruß
Stefan

Hi,

  1. Frage:
    Hat der Mieter Möglichkeiten, den Vermieter trotzdem zu einem
    austausch der Fliesen zu bringen und hat der Vermieter, was
    die Schimmelbildung hinter den Fliesen angeht, Recht?

Schimmel benötigt zum wachsen dauerhaft Feuchtigkeit und
organische Nahrung. Wenn nicht schon vorher Schimmel hinter
den Fliesen war, würde eventuell entstehender Schimmel bei
Feuchtigkeitsmangel absterben.

ist denn in einem Badezimmer von Feuchtigkeitsmangel
auszugehen? Immerhin wird dort geduscht / gebadet, wasser
verdunstet etc.

und beim duschen / baden läuft / verdunstet das Wasser hinter die Fliesen? Es ist normal das in einem Bad mit Wasser hantiert wird. Wenn das Bad in Ordnung ist, läuft dabei nichts hinter die Fliesen, also kann sich dort auch kein Schimmel bilden.

sind das also nicht perfekte Vorraussetzungen?

Wenn die Feuchtigkeitsquelle nur die ist, die von oben kam und diese Quelle ordnungsgemäß beseitigt wurde, nicht.

Gruß
Tina