Wie lange darf sich ein Vermieter nach Auszug eines Mieters und Übergabe einer Wohnung Zeit lassen, bis er -sofern keine Beanstandungen vorliegen- 1.) die Kaution und 2.) ggf. wegen niedrigerem Verbrauch die zuviel bezahlten Nebenkosten zurückzahlen muss?
Wie hat in letzterem Punkt die korrekte Abrechnung / Aufstellung der Nebenkosten auszusehen? (müssen Gas, Wasser, Heizung, Müllentsorgung u.s.w. getrennt aufgeführt sein oder dürfen diese zusammengefasst werden? / darf der Vermieter den Verbrauch eines Hauses durch die Mieter teilen oder muss er getrennt nach Wohnungen den tatsächlichen Verbrauch belegen und abrechnen?)
Eine weitere Frage: Wenn man in einer WG wohnt, beide Mieter im Mietvertrag eingetragen sind und diese zeitgleich die Wohnung kündigen; darf derjenige, an den die Kaution ausbezahlt wird, die Kautionshälfte des ehemaligen Mitbewohners (auch ohne dessen Zustimmung) so lange einbehalten (zinsbringend auf einem Sparbuch), bis die Endabrechnung von Strom und Nebenkosten vorliegen? Und darf von der (sofern zulässig) zurückgehaltenen Kautionshälfte eine evtl. Nachzahlung von Strom und / oder den Nebenkosten abgezogen werden? Oder MUSS die Kautionshälfte an einen ehemaligen Mitbewohner umgehend ausgezahlt und eine eventuelle Nachzahlung von Strom und / oder Nebenkosten anschließend separat eingefordert werden (auch wenn anzunehmen ist, dass der ehemalige Mitbewohner diese nicht umgehend in voller Höhe bezahlt)?