Rückzahlung von Kaution + Nebenkosten

Wie lange darf sich ein Vermieter nach Auszug eines Mieters und Übergabe einer Wohnung Zeit lassen, bis er -sofern keine Beanstandungen vorliegen- 1.) die Kaution und 2.) ggf. wegen niedrigerem Verbrauch die zuviel bezahlten Nebenkosten zurückzahlen muss?
Wie hat in letzterem Punkt die korrekte Abrechnung / Aufstellung der Nebenkosten auszusehen? (müssen Gas, Wasser, Heizung, Müllentsorgung u.s.w. getrennt aufgeführt sein oder dürfen diese zusammengefasst werden? / darf der Vermieter den Verbrauch eines Hauses durch die Mieter teilen oder muss er getrennt nach Wohnungen den tatsächlichen Verbrauch belegen und abrechnen?)

Eine weitere Frage: Wenn man in einer WG wohnt, beide Mieter im Mietvertrag eingetragen sind und diese zeitgleich die Wohnung kündigen; darf derjenige, an den die Kaution ausbezahlt wird, die Kautionshälfte des ehemaligen Mitbewohners (auch ohne dessen Zustimmung) so lange einbehalten (zinsbringend auf einem Sparbuch), bis die Endabrechnung von Strom und Nebenkosten vorliegen? Und darf von der (sofern zulässig) zurückgehaltenen Kautionshälfte eine evtl. Nachzahlung von Strom und / oder den Nebenkosten abgezogen werden? Oder MUSS die Kautionshälfte an einen ehemaligen Mitbewohner umgehend ausgezahlt und eine eventuelle Nachzahlung von Strom und / oder Nebenkosten anschließend separat eingefordert werden (auch wenn anzunehmen ist, dass der ehemalige Mitbewohner diese nicht umgehend in voller Höhe bezahlt)?

Hallo,

Wie lange darf sich ein Vermieter nach Auszug eines Mieters
und Übergabe einer Wohnung Zeit lassen, bis er -sofern keine
Beanstandungen vorliegen- 1.) die Kaution und 2.) ggf. wegen
niedrigerem Verbrauch die zuviel bezahlten Nebenkosten
zurückzahlen muss?

bis sechs Monate, wenn eine Abrechnung zu erwarten ist, auch länger. Wer sagt, dass es ohnehin eine Rückzahlung gibt ?

Wie hat in letzterem Punkt die korrekte Abrechnung /
Aufstellung der Nebenkosten auszusehen? (müssen Gas, Wasser,
Heizung, Müllentsorgung u.s.w. getrennt aufgeführt sein oder
dürfen diese zusammengefasst werden? / darf der Vermieter den
Verbrauch eines Hauses durch die Mieter teilen oder muss er
getrennt nach Wohnungen den tatsächlichen Verbrauch belegen
und abrechnen?)

Kosten müssen getrennt aufgeteilt werden. Weitere Antwort mangels klarer Hinweise nicht möglich. Es gilt die Vertragsvereinbarung.

Eine weitere Frage: Wenn man in einer WG wohnt, beide Mieter
im Mietvertrag eingetragen sind und diese zeitgleich die
Wohnung kündigen; darf derjenige, an den die Kaution
ausbezahlt wird, die Kautionshälfte des ehemaligen
Mitbewohners (auch ohne dessen Zustimmung) so lange
einbehalten (zinsbringend auf einem Sparbuch), bis die
Endabrechnung von Strom und Nebenkosten vorliegen? Und darf
von der (sofern zulässig) zurückgehaltenen Kautionshälfte eine
evtl. Nachzahlung von Strom und / oder den Nebenkosten
abgezogen werden? Oder MUSS die Kautionshälfte an einen
ehemaligen Mitbewohner umgehend ausgezahlt und eine eventuelle
Nachzahlung von Strom und / oder Nebenkosten anschließend
separat eingefordert werden (auch wenn anzunehmen ist, dass
der ehemalige Mitbewohner diese nicht umgehend in voller Höhe
bezahlt)?

Anspruch auf die Kaution zzgl. Zinsen hat die Partei, die die Kaution bezahlt hat. Der Vermieter kann natürlich alle Kosten aufrechnen und die Mieter der WG müssen sich untereinander einigen.

Gruss Günter