angenommen,
man hätte einen Termin mit einem Sachverständigengutachter wegen einer Mieterhöhungsklage des Vermieters. Klage wurde durch Gericht erst mal mit einem Erbringen eines Gutachtens auferlegt.
Der Sohn der Vermieterin ist der Nachbar, der aus persoenlichen Gründen die ganze Mieterhoehungsklage initiierte.
Müsste man zusammen mit dem Gutachter den Vermieter, bzw den Sohn, wenn er eine Verfügung bringen würde mit in die Wohnung lassen ?
Mieter möchte weder Vermieterin noch deren Sohn beim Termin in die Wohnung lassen.
Danke