Sachversändiger und Vermieter Einlass in Wohng.?

angenommen,
man hätte einen Termin mit einem Sachverständigengutachter wegen einer Mieterhöhungsklage des Vermieters. Klage wurde durch Gericht erst mal mit einem Erbringen eines Gutachtens auferlegt.

Der Sohn der Vermieterin ist der Nachbar, der aus persoenlichen Gründen die ganze Mieterhoehungsklage initiierte.
Müsste man zusammen mit dem Gutachter den Vermieter, bzw den Sohn, wenn er eine Verfügung bringen würde mit in die Wohnung lassen ?
Mieter möchte weder Vermieterin noch deren Sohn beim Termin in die Wohnung lassen.

Danke

Hallo.

Der Vermieter hat als Kläger einen gesetzlichen Anspruch auf Anwesenheit bei dem Ortstermin. Der Vermieter darf auch einen Zeugen zu diesem Ortstermin mitnehmen, damit er später beispielsweise Zeugenbeweis anbieten kann für Umstände, die der Sachverständige als Grundlage für sein Gutachten verwendet. Der Mieter hat kein Mitspracherecht dahingehend, welchen Zeugen der Vermieter mitbringt.

Im Ergebnis lautet die Antwort also: der Vermieter und Eigentümer der Wohnung darf bei dem Termin mit anwesend sein und sein Zeuge darf ebenfalls mit in die Wohnung. Der Mieter hat kein Recht, seinem Vermieter die Anwesenheit bei diesem Termin zu verwehren.

Hallo Leopold
Danke für die rasche Antwort.
Interressante Sache.
Haben Sie zufällig dazu einen Link zu einem Portal oder Gesetzestext ?

Danke

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Das Anwesenheitsrecht der Parteien ergibt sich aus dem Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/357.html

Siehe im übrigen auch hier zum Nachlesen:

http://www.karlsruhe.ihk.de/Recht/Sachverstaendige+u…

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