Säumiger Mieter- Warmwasser abstellen?

Darf man säumigen Mieter( Zahlt keine Miete und Heizkosten/ Warmwasser)das warme Wasser abstellen.

Darf man säumigen Mieter( Zahlt keine Miete und Heizkosten/
Warmwasser)das warme Wasser abstellen.

Nach der erfolgreichen Räumungsklage und verstreichen des Räumungsdatums, ja
sonst nein

Hallo,

Nach der erfolgreichen Räumungsklage und verstreichen des
Räumungsdatums, ja
sonst nein

Das sieht zumindest ein Gericht etwas anders: http://www.vedix.de/keine-zahlung-von-miete-vermiete…
Räumungsklage muss also nicht sein, eine Kündigung aber schon. Und das findet man auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-Vermieter-Wasse…

Hier: http://www.rafranke.de/ausfrieren.htm ist es mal ein wenig rundrum beleuchtet.

Gruß
loderunner (ianal)

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danke

JEIN. Unbedingt Voraussetzung ist Beendigung des Mietvertrages nach fristloser Kündigung. Der Mieter hat dann (nach Vertragsende) keinen vertraglichen Anspruch mehr auf diese Leistung. So jedenfalls die neuere Rechtsprechung.

Darf man säumigen Mieter( Zahlt keine Miete und Heizkosten/
Warmwasser)das warme Wasser abstellen.

Im Netz stand zuletzt das man säumigen Mietern das Warme Wasser,wenn man es selbst erwärmt,auch wieder abstellen kann, bis die zahlungen erfolgt sind . Stimmt das???
MfG Roger Merwärmtes