Sanierung im Mietshaus, benachtbarte Wohnung erleidet Schaden

Stellen wir uns ein Mietshaus vor in dem die Wohnung A saniert wird.
Wohnung B liegt direkt darunter und erleidet zum einen 9 Wasserschäden in unterschiedlichen Ausmaße, zum anderen sind Baumaßnahmen in dieser Wohnung notwendig um die Rohre für Wohnung A austauschen zu können (Es befinden sich die Rohrverbindungen in der Wohnung B). Aufgrund der enormen Belastung aus Lärm (ua Stemmarbeiten), Schmutz, Gerüche, Wasserschäden und Baumaßnahmen senkt der Mieter der Wohnung B die Miete zunächst um 20% der NKM. Nachdem ein erneuter Wasserschaden im Badezimmer auftritt der ein enormes Ausmaß annimmt und auch anliegenden Zimmer in Mitleidenschaft zieht (im Nachbarzimmer wellt sich teilweise die Tapete - da die darunterliegende Wand sehr feucht ist), erhöhte der Mieter die Mietminderung auf 30%. Im Badezimmer kommt es zur Schimmelbildung an der Zimmerdecke - dieser wird samt eingezogener Zimmerdecke entfernt. Die Schimmelbidung an der Ursprungszimmerdecke wird nur oberflächlich entfernt und mit einer Lösung behandelt.  Nach kurzen Zeit kommt es zur erneute Schimmelbildung (an einer anderen Stelle) - dieser wird wieder nur oberflächlich entfernt. Die Baumaßnahmen in Wohnung A sind nun in einem erträglichen Lärmpegel.
Das Badezimmer hat durch die Zimmerdecke einen Mangel, die Schränke im Nachbarzimmer stehen mittig damit die Wand belüftet werden kann, der Rohrleitungschacht in der Küche ist noch nicht fertig gestellt - diese Baumaßnahmen sind für das Ende der Sanierungsarbeiten in Wohnung A vorgesehen. Welche Mietmindung für den kommenden Monat bzw bis alle Mängel behoben sind, ist angemessen?
Welche Maßnahmen zu Behandlung der Badezimmerdecke kann der Mieter verlangen?

Hallo!

Hier müsste man ja schon denken, es wäre unzumutbar, die Wohnung während der Baumaßnahmen oben und der Sanierung der vielen Schäden unten weiterhin zu nutzen.

Die Zahl der Schäden ist unerklärlich und weißt m.E. auf unfachmännische Arbeiten hin.

20 oder 30 % Minderung ? Das halte ich für unangemessen wenig.

Die Wohnung ist doch überhaupt nicht mehr nutzbar bis die Trocknung abgeschlossen und die Schäden (Schimmel, Tapete, Anstrich) endgültig und dauerhaft beseitigt sind.

Man sollte sich rechtlich beraten lassen und vor allem vom Vermieter einen verbindlichen Sanierungsplan (Zeitplan) einfordern.

Ich halte eine 100% Mietminderung für angebracht, eigentlich ist das zu wenig. Man müsste während der Baumaßnahmen in Hotel/Pension umziehen und die volle Kostenübernahme verlangen. Einschl. für Sachschäden an Mietereigentum.

Und wenn die Sanierung überhaupt nicht zeitlich absehbar wäre, auch fristlose Kündigung, Auszug und Schadenersatz für alle Aufwendungen des Mieters, die er durch den Auszug haben wird.

Ein seriöser Vermieter hätte sich bei so eine Baukatastrophe schon von sich aus gemeldet und Hilfe angeboten.

MfG
duck313

Hi!

Wohnung B liegt direkt darunter und erleidet zum einen 9
Wasserschäden in unterschiedlichen Ausmaße

Was leider hier nirgendwo beschrieben wurde, ob die Wasserschäden auch gemeldet und professionell(!!) behoben wurden … denn aufgrund des Hinweises „Schimmelbildung“ dürfte hier eher vernachlässigt der Wasserschaden bekämpft worden sein (keine Trocknungsgeräte?)

Grüße,
Tomh

Die Zahl der Schäden ist unerklärlich

Nicht, wenn zum Beispiel der Mieter einen sehr alten und günstigen Mietvertrag besitzt und sich die Wohnung in einer Stadt mit explodierenenden Mieten oder Wohnungspreisen befindet.

und weißt m.E. auf
unfachmännische Arbeiten hin.

Es wäre natürlich möglich, dass der Vermieter am falschen Ende gespart hat. Andererseits: Wer schaut bei so etwas länger als eine Woche zu?

Und wenn die Sanierung überhaupt nicht zeitlich absehbar wäre,
auch fristlose Kündigung, Auszug und Schadenersatz für alle
Aufwendungen des Mieters, die er durch den Auszug haben wird.

Das holt dann der Vermieter dann locker über den Verkauf/die Neuvermietung der gründlich sanierten Wohnung wieder rein. :smile:

Klar: Das ist jetzt bloß eine Vermutung ins Blaue hinein. Vielleicht ist der Vermieter auch bloß inkompetent. Aber eine denkbare Möglichkeut wär’s.

Vielleicht mag der Fragesteller ja noch ein bißchen was zu den Gesamtumständen der Vermietung sagen?

Gruß,
Max

PS

Klar: Das ist jetzt bloß eine Vermutung ins Blaue hinein.
Vielleicht ist der Vermieter auch bloß inkompetent. Aber eine
denkbare Möglichkeut wär’s.

Was die Vermutung unterstützt: Wenn Wohnung B derat grundlegend saniert wird/saniert werden muss, könnte das darauf hindeuten, dass auch der Sanierungstand von Wohnung A nicht der allerneueste ist und es dem Vermieter nur recht wäre, das als nächstes machen zu können …

Wäre Wohnung A bereits saniert, dann würde der Vermieter an der Decke kleben, wenn ihm die Baufirma da deratige Schäden verursacht. Außer natürlich, wie gesagt, er ist inkompetent.

Gruß,
Max

Hallo Tom,

Ja! Der Mieter aus Wohnung B hat die Wasserschäden der Hausverwaltung gemeldet, diese hat es aber nur zu Kenntnis genommen. Es erfolgten keinerlei Aktivitäten. Einmal wurden die Schäden besichtigt und dem Mieter gesagt er möchte einen Heizlüfter aufstellen - woraufhin der Mieter erklärte das es nicht in seiner Aufgabe liege die Schäden zu beseitigt. Der Mieter ist soweit möglich seiner Lüftungspflicht nachgekommen.

Gruß
Suse

Hallo!

Hier müsste man ja schon denken, es wäre unzumutbar, die
Wohnung während der Baumaßnahmen oben und der Sanierung der
vielen Schäden unten weiterhin zu nutzen.

Die Zahl der Schäden ist unerklärlich und weißt m.E. auf
unfachmännische Arbeiten hin.

diesen Eindruck hat auch der Mieter aus Wohnung B - die Handwerker sind kaum der deutschen Sprache mächtig, Kommunikation kaum möglich. Ausserdem sind gewisse Handwerker immer nur am Nachmittag tätig - was darauf hindeutet das sie auf mehreren Baustellen gleichzeitig unterwegs sind. Bauarbeiten bis 21uhr sind keine Seltenheit (gewesen)

20 oder 30 % Minderung ? Das halte ich für unangemessen
wenig.

Die Wohnung ist doch überhaupt nicht mehr nutzbar bis die
Trocknung abgeschlossen und die Schäden (Schimmel, Tapete,
Anstrich) endgültig und dauerhaft beseitigt sind.

Darüber ist sich der Mieter nicht ganz sicher, er kann die Wohnung im großen und ganzen nutzen, lediglich das Zimmer neben dem Badezimmer ist nicht so Nutzbar wie bis dato (Wäschezimmer - relativ klein)

Man sollte sich rechtlich beraten lassen und vor allem vom
Vermieter einen verbindlichen Sanierungsplan (Zeitplan)
einfordern.

Sanierungsplan wurde von den Handwerkern schon angeboten - das wollte der mieter so aber nicht, da die Handwerker alles schnell beheben wollten, ohne ordnungsgemäße Trocknung der nassen Wände und Zimmerdecken - was eine erneute Schimmelbildung begünstigen würde.

Ich halte eine 100% Mietminderung für angebracht, eigentlich
ist das zu wenig. Man müsste während der Baumaßnahmen in
Hotel/Pension umziehen und die volle Kostenübernahme
verlangen. Einschl. für Sachschäden an Mietereigentum.

der Umzug in ein Hotel oder Pension ist für die private Situation des Mieters nicht tragbar (kleine Familie, einer der Mieter ist Student und arbeitet von zuhause, Kleinkind - umquartierung in eine Pension käme einem Umzug gleich)

Und wenn die Sanierung überhaupt nicht zeitlich absehbar wäre,
auch fristlose Kündigung, Auszug und Schadenersatz für alle
Aufwendungen des Mieters, die er durch den Auszug haben wird.

Diesen Gedanken hegte der Mieter auch schon, allerdings lässt der Wohnungsmarkt das
nicht zu

Ein seriöser Vermieter hätte sich bei so eine Baukatastrophe
schon von sich aus gemeldet und Hilfe angeboten.

dem ist nur zuzustimmen!

MfG
duck313

Gruß Suse

Der Vermieter ist ein Rechtsanwalt/-anwältin. Die Wohnung B ist nicht saniert. Im Haus existieren 2 Wohnung die Jahrzehnte lange die gleichen Mieter hatten - alle anderen Wohnungen konnten immer mal Saniert werden so das nur noch die Wohnung A und die direkte Nachbarwohnung Sanierungsbedürftig sind.
Die Nachbarwohnung von Wohnung B hat ähnliche Probleme, allerdings sprechen sie auch nur gebrochen Deutsch und kennen sich mit dem deutschen Rechssystem nicht aus, also erfolgt auch keine Mietminderung, derren Mentalität fordert sehr viel Geduld von ihnen.

Aber der Verdacht des „rauseckelns“ ist auch dem Mieter B schon aufgekommen.