Sat-Schüssel, wenn Kabelanschl. nicht angemeldet ?

In der neuen Bleibe (Reihenmittelhaus) ist zwar grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden, jedoch nicht beim Betreiber durch den Vermieter angemeldet. Der Mieter müsste also, um Kabelfernsehen zu empfangen, monatlich knapp 20€ an Kabel Deutschland (zuständiger Netzbetreiber) bezahlen.
Kann der Vermieter unter diesen Umständen die Anbringung einer Satellitenschüssel verweigern und den Mieter so „zwingen“, einen Liefervertrag mit KD abzuschliessen? Danke für jede Antwort…MfG

Der Vermieter ist nicht grundsätzlich für einen ordentlichen Fernsehempfang verantwortlich.
In diesem Fall hat er für das nötigste gesorgt - eine Leitung zum Kabelanschluss ist vorhanden.

Wenn man aber nun kein Kabel möchte, sondern z.B. aus Kostengründen auf Satelit umsteigen möchte, kann der Vermieter das insofern verweigern, sofern an der Mietsche (dem Haus) z.B. durch Bohrungen ein Schaden entsteht.
Ich glaube auch, dass er es verweigern kann, wenn dadurch die Optik des Hauses beinträchtigt wird (da bin ich mir aber nicht sehr sicher).

Also grundsätzlich kann er die Anbringung der Sat-Schüssel am seinem Haus verweigern.

Die Alternative wäre, die Sat-Schüssel im Garten aufzubauen, da gibt es auch geeignete Befestigungsmöglichkeiten.
Bzw. es gibt generell noch ein paar Alternativen, wenn man die Hauswand nicht beschädigen will.

Das aufstellen einer Sat-Schüssel kann er nicht verweigern, wenn du aus dem Ausland kommst und Heimatkanäle ausschließlich per Sat zu emfpangen sind.

Einfach den Vermieter ansprechen und Fragen… mal schauen was er sagt.

Viele Grüße

denkzettel

wie sieht es mit DVB-T aus?