Schaden nach Wohnungsübergabe ohne Protokoll

Nehmen wir an der Mieter M ist aus seiner Wohnung ausgezogen und hat mit dem Vermieter VM eine Wohnungsübergabe gemacht, bei der die Zählerstände notiert-, mögliche Mängel begutachtet- und schließlich die Schlüssel übergegeben wurden.

Mängel wurden bei der Übergabe keine gefunden, es gab aber auch (leider) kein Übergabeprotokoll.

Nun, ca. 2 Monate nach Auszug, bekommt M eine Rechnung von VM.
VM behauptet das Spühlbecken sei beschädigt gewesen. M möge dies bitte seiner Versicherung mitteilen und M müsse für die Reparaturkosten aufkommen.

Das Spühlbecken wurde von VM jedoch bereits 1 Woche nach Auszug durch eine Firma repariert. VM fordert nun 2 Monate nach Auszug und bereits erfolgter Reparatur die Reparaturkosten von M zurück.

M zweifelt stark an, dass er den angeblichen Schaden übernehmen muss und fragt sich folgende Dinge:

  1. Da kein Übergabeprotokoll angefertigt und die Wohnung nur mündlich mit Zeugen abgenommen wurde, steht VM in der Beweispflicht, dass M den Schaden verursacht hat?

  2. Ist es rechtens, dass VM eine Woche nach Auszug ohne Rücksprache mit M den Schaden reparieren lässt und er M erst 2 Monate später vor vollendete Tatsachen stellt?

  3. Den Umstand, dass M den Schaden seiner Versicherung melden solle, scheint absurd da es für den Schaden keine  Beweise (z.B. Foto) gibt und der Schaden bereits vor 2 Monaten in Stand gesetzt wurde.

Vielen Dank für’s durchlesen und die Antworten.

Zusatz:- Der Schaden ist dreistellig und übersteigt die im Mietvertrag angeschlagene Summe über Kleinreparaturen.

  • Eine Kaution gab es nicht.

Hallo,

melde den Schaden doch einfach deiner Privathaftpflichtversicherung (da sollten Mietsachschäden mitversichert sein).

Die kümmern sich dann um alles; die wehren auch unberechtigte Ansprüche für dich ab!

Gruß
tycoon

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Hallo,

Mängel wurden bei der Übergabe keine gefunden, es gab aber
auch (leider) kein Übergabeprotokoll.

Auch keine Fotos gemacht?
Dumm gelaufen.
Wenn bei der Übergabe keine Mängel vorlagen, möchte der VM jetzt wohl dir im Nachhinein etwas unterjubeln.
Ignorieren.

Gruß:
Manni

Der M tut gut daran den Schaden seiner Haftpflichtversicherung, so vorhanden, zu melden. Eine Haftpflichtversicherung ist ein Stück weit auch eine Rechtschutzversicherung. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

vnA

Nein, nicht wie hier empfohlen, ignorieren. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, dann melde die Sache bitte dieser. Ansonsten begehst du eine Obliegenheitsverletzung (Schadenmeldung ohne schuldhafte Verzögerung).

Die Haftpflichtversicherung wird dann die Ansprüche prüfen, sollte sie Deckung für den Schadenfall gewähren.

Hallo

Kleinreparaturen und Schadensersatzforderungen wegen Sachbeschädigung sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Ansonsten erscheint mir die Schilderung etwas widersprüchlich.

  • War denn nun das Spülbecken bei Mietbeginn unbeschädigt und dann bei Wohnungsrückgabe beschädigt?

  • Wer hatte die bei der Rückgabe anwesenden Zeugen mitgebracht und was würden die zum Zustand bei Rückgabe aussagen können?

Zumindest muss man ja mal davon ausgehen, dass der Handwerker bezeugen könnte, dass er 1 Woche nach der Übergabe ein beschädigtes Spülbecken ausgetauscht hat. Bedenken sollte man auch, dass dieser Handwerker (oder ein anderer Zeuge) womöglich gleich im Anschluss (nachdem der Mieter aus der Haustür trat) mit dem Vermieter durchgegangen ist und ebenfalls einiges zum Zustand direkt nach der Rückgabe aussagen könnte (womit der Vermieter etwaige Zweifel, er habe in der 1 Woche nach Rückgabe das Spülbecken selbst beschädigt, ausräumen könnte - abgesehen von der Frage, warum er das denn hätte tun sollen)