Bei der Beantwortung einer anderen Frage kam mir folgendes in den Sinn:
Mieter übergibt am Mietende die Wohnung. Diverse Schäden sind feststellbar.
Für Schäden haftbar ist immer der Verursacher.
Vermieter kann den Verursacher natürlich nicht benennen, bzw der Verursacher ist minderjährig (Verletzung der Aufsichtspflicht ist nicht nachweisbar).
Warum haftet der Mieter?
vnA