Schäden, wer haftet?

Bei der Beantwortung einer anderen Frage kam mir folgendes in den Sinn:

Mieter übergibt am Mietende die Wohnung. Diverse Schäden sind feststellbar.
Für Schäden haftbar ist immer der Verursacher.
Vermieter kann den Verursacher natürlich nicht benennen, bzw der Verursacher ist minderjährig (Verletzung der Aufsichtspflicht ist nicht nachweisbar).
Warum haftet der Mieter?

vnA

Hallo vnA,

Mieter übergibt am Mietende die Wohnung. Diverse Schäden sind
feststellbar.
Für Schäden haftbar ist immer der Verursacher.
Vermieter kann den Verursacher natürlich nicht benennen, bzw
der Verursacher ist minderjährig (Verletzung der
Aufsichtspflicht ist nicht nachweisbar).
Warum haftet der Mieter?

ohne es zu wissen, vermute ich der Mieter ist erst mal aufgrund seines Mietvertrages in der Pflicht, Schäden die aufgrund nicht vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache entstehen zu beseitigen oder zu ersetzten. In wieweit er seine Forderung gegen Dritte geltend machen kann, sollte dann Sache des Mieters sein.

Ich würde hier anführen § 540 BGB Abs. 2
(http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html)

Gruß

Joschi