Schlechte Absprache bei Wohnungsübergabe

Konstruieren wir folgenden Fall:

Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter endet am 31.05. Der Mieter hat dem Vermieter versehentlich schriftlich einen Übergabetermin zum 1.06. angeboten, da er dachte, dass die Übergabe NACH Ende des Vertrages erfolgen könnte. Da er kurzfristig keinen Kontakt zum Vermieter aufbauen kann stellt sich die Frage wie er vorgehen kann.

Wäre es möglich, dass der Mieter
a) unter Zeugen ein Protokoll des Zustands anfertigt und
b) den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters wirft.

Oder ist es notwendig dem Vermieter einen ordentlichen Termin anzubieten?

Was sind die Konsequenzen, wenn ein „ordentlicher“ Termin nicht möglich ist?

Konstruieren wir folgenden Fall:

Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter endet am
31.05. Der Mieter hat dem Vermieter versehentlich schriftlich
einen Übergabetermin zum 1.06. angeboten, da er dachte, dass
die Übergabe NACH Ende des Vertrages erfolgen könnte. Da er
kurzfristig keinen Kontakt zum Vermieter aufbauen kann stellt
sich die Frage wie er vorgehen kann.

Wenn er einen Termin zum 1.6. angeboten hat, wird er den Termin einhalten müssen, denn sein „Versehen“ ist nicht Sache des Vermieters; grundsätzlich hat die Wohnungsübergabe zwischen Mieter/Vermieter oder deren Bevollmächtigten zu erfolgen; a + b wären daher nicht zutreffend.

si

Wäre es möglich, dass der Mieter
a) unter Zeugen ein Protokoll des Zustands anfertigt und
b) den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten des
Vermieters wirft.

Oder ist es notwendig dem Vermieter einen ordentlichen Termin
anzubieten?

Was sind die Konsequenzen, wenn ein „ordentlicher“ Termin
nicht möglich ist?