Schleppende Mietzahlungen

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Mieter zahle seine Miete verspätet, zeitweise auch gar nicht. (Der Fall ist wohl fiktiv, da in der Realität so was gar nicht vorkommt.)

bei einem Rückstand von > 2 Monatsmieten würde fristlos gekündigt. Diese Kündigung würde durch Zahlung unwirksam. (Konto ausgeglichen, 2010)

In 2011 schleppender Mieteingang, Abmahnung in 07/2011 mit Androhung der Kündigung.
Zahlungen würden für 3 Monate wieder pünktlich eingehen. Danach wie vor, Abmahnung in 12/2011. VM verspricht M in einem Telefonat, dass es im Wiederholungsfall keine weitere Abmahnung geben werde, sondern eine sofortige Kündigung. Mieter verspräche, künftige Zahlungen vollständig und pünktlich zu leisten.

Um wenige Tage verspätet eingehende Zahlungen seien unbeachtet. Im April und Mai 2012 würden Teilbeträge eingehen, der aktuelle Rückstand betrüge 1/2 Miete.

Frage: Wenn diese Geschichte sich so im richtigen Leben zugetragen hätte, könnte dann eine fristlose Kündigung klappen, oder müsste sich VM auf den Termin der „vorsorglich hilfsweisen fristgerechten Kündigung“ einstellen?

Danke für eure Prognosen.

Gruß Keki