Hallo Ihr lieben
also mal angenommen , ein junges Pärchen hat einen Mietvetrag für ein Reihenhaus abgeschlossen , welches in der Wasserversorgung mit an das Nebengebäude angeschlossen ist wo eventuell die Schwester des Vermieters wohnt. Nun mal angenommen diese Schwester besteht darauf einen Schlüssel zu dem Haus zu haben weil A: Die Wasserversorgung im Keller des jungen Paares ist und B: Ihr Stromzähler im Keller des jungen Paares ist. Wie es der Zufall will hat die Schwester vielleicht Stress mit Ihrem Bruder wegen dem Erbe ( ebend diese Haushälfte ) und versucht mit allen Mitteln irgendwo Stress zu machen. Wie sieht es rechtlich mit dem Schlüssel aus wenn das junge Pärchen praktisch einen offenen Vollkeller hat wo ebend diese Versorgungen untergebracht sind , und die Schwester dann theoretisch die privaten Dinge des Paares durchwühlen könnte und sich eventuell auch Zutritt zu der Wohnung des Paares verschaffen könnte ? ( alle Schlösser im Haus gehören zu einer Schließanlage , sollte Schwester einen Schlüssel haben wäre ihr der Zugang zu allen Räumen offen. )
Ausserdem hat das junge Paar einen Hund , das heist das eventuell Schwester auf Hund trifft und dadurch eventuell Schaden entstehen kann.
Muss das Paar rein rechtlich den Schlüssel an Schwester abgeben ?
würde mich sehr interessieren :o)
auf Antworten freue ich mich jetzt schon …bis dahin eine schon etwas abgenervte Mieterin