Schlüssel an Mieter nebenan ?

Hallo Ihr lieben

also mal angenommen , ein junges Pärchen hat einen Mietvetrag für ein Reihenhaus abgeschlossen , welches in der Wasserversorgung mit an das Nebengebäude angeschlossen ist wo eventuell die Schwester des Vermieters wohnt. Nun mal angenommen diese Schwester besteht darauf einen Schlüssel zu dem Haus zu haben weil A: Die Wasserversorgung im Keller des jungen Paares ist und B: Ihr Stromzähler im Keller des jungen Paares ist. Wie es der Zufall will hat die Schwester vielleicht Stress mit Ihrem Bruder wegen dem Erbe ( ebend diese Haushälfte ) und versucht mit allen Mitteln irgendwo Stress zu machen. Wie sieht es rechtlich mit dem Schlüssel aus wenn das junge Pärchen praktisch einen offenen Vollkeller hat wo ebend diese Versorgungen untergebracht sind , und die Schwester dann theoretisch die privaten Dinge des Paares durchwühlen könnte und sich eventuell auch Zutritt zu der Wohnung des Paares verschaffen könnte ? ( alle Schlösser im Haus gehören zu einer Schließanlage , sollte Schwester einen Schlüssel haben wäre ihr der Zugang zu allen Räumen offen. )
Ausserdem hat das junge Paar einen Hund , das heist das eventuell Schwester auf Hund trifft und dadurch eventuell Schaden entstehen kann.
Muss das Paar rein rechtlich den Schlüssel an Schwester abgeben ?

würde mich sehr interessieren :o)

auf Antworten freue ich mich jetzt schon …bis dahin eine schon etwas abgenervte Mieterin

Hallo,

also mal angenommen , ein junges Pärchen hat einen Mietvetrag
für ein Reihenhaus abgeschlossen , welches in der
Wasserversorgung mit an das Nebengebäude angeschlossen ist wo
eventuell die Schwester des Vermieters wohnt. Nun mal
angenommen diese Schwester besteht darauf einen Schlüssel zu
dem Haus zu haben weil A: Die Wasserversorgung im Keller des
jungen Paares ist und B: Ihr Stromzähler im Keller des jungen
Paares ist. Wie es der Zufall will hat die Schwester
vielleicht Stress mit Ihrem Bruder wegen dem Erbe ( ebend
diese Haushälfte ) und versucht mit allen Mitteln irgendwo
Stress zu machen. Wie sieht es rechtlich mit dem Schlüssel aus
wenn das junge Pärchen praktisch einen offenen Vollkeller hat
wo ebend diese Versorgungen untergebracht sind , und die
Schwester dann theoretisch die privaten Dinge des Paares
durchwühlen könnte und sich eventuell auch Zutritt zu der
Wohnung des Paares verschaffen könnte ? ( alle Schlösser im
Haus gehören zu einer Schließanlage , sollte Schwester einen
Schlüssel haben wäre ihr der Zugang zu allen Räumen offen. )
Ausserdem hat das junge Paar einen Hund , das heist das
eventuell Schwester auf Hund trifft und dadurch eventuell
Schaden entstehen kann.
Muss das Paar rein rechtlich den Schlüssel an Schwester
abgeben ?

Hallo,

nein, die Nachbarin hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel. Sie muss sich anmelden, wenn sie in den Keller will und vorab, man muss ihr nicht jeden Tag den Zugang erlauben. Was will sie eigentlich in dem Keller ? Und, sie hat sich an die Zeit der Mieter zu halten.

Gruss Günter

Hallo,

nein, die Nachbarin hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel.
Sie muss sich anmelden, wenn sie in den Keller will und vorab,
man muss ihr nicht jeden Tag den Zugang erlauben. Was will sie
eigentlich in dem Keller ? Und, sie hat sich an die Zeit der
Mieter zu halten.

Gruss Günter

Hallo Günter ,

klingt ja schonmal gut, was sie allerdings dauernd im keller will weiss ich nicht. sie nervt tierisch rum , hat irgendwas von einer einstweiligen verfügung gebasselt heute , als mein cousin die Wasserrohre im Keller neu in die Wohnung verlegt hat und unwissend die Tür öffnete als es klingelte und halt diese Besagte Schwester wie ein aufgescheuchtes Huhn da stand . Wie gwsagt die Hauptwasserleitung ist in dem Keller und ihr Stromzähler und die Gasversorgung für die Heizung, aber ich denke auch das sie sich an die Mieter zu wenden hat wenn Sie etwas will. ich hoffe das es nicht irgendwie eskaliert wenn es schon so anfängt wobei das paar nochnichtmal darin wohnt :frowning:

viele grüße Heike

Hi, ich würde zuerst mal mit dem Vermieter (Bruder) sprechen.

Da es bei einer solchen Situation nicht nur bei euch, sondern auch allen anderen späteren Bewohnern oder potentiellen Käufern zu Problemen kommen wird, sollten die 2 Eigentümer versuchen, die Zähler in den Keller der Schwester verlegen zu lassen, es kann sich ja nur darum handeln, die Zähler durch ein Zwischenstück zu ersetzen und die Zähler bei der Schwester in deren Hauptleitung einzubauen. Oder ggf. liegen die Zähler so günstig, dass man die Zuleitung 2x durch die Wand führt und den Zähler auf der Seite der Nachbarin verlegt. Oder wenn es nur ums Absperren des Wassers bei Rerparaturen/Notfällen geht, ein zusätzliches Ventil auf der Seite der Nachbarin setzen. Ich würde dann die eine Kostenteilung zwischen den Eigentümern schriftlich vereinbaren. Wenn Sie nicht darauf eingeht, habt ihr (bzw. der Bruder) im Fall des Falles einen Beweis, dass sie nciht an einer gütlichen Einigung interessiert ist --> also alles schön dokumentieren.

Ansonsten müsst ihr halt den Zugang für das Versorgungsunternehmen zur Ablesung ermöglichen, und in diesem Rahmen auch der Schwester zur Kontrolle, aber die gehen ja gleichzeitig auch an eure Zähler.

Ich denke, ihr habt das ganze Haus incl. Garten gemietet. Damit hat die Schwester ohne eure Zustimmung noch nicht mal die Grundstücksgrenze zu überschreiten. Die einzige Ausnahme wäre, wenn ggf. eine diesbezügliche Eintragung im Grundbuch vorliegt.

A.

Hi, ich würde zuerst mal mit dem Vermieter (Bruder) sprechen.

Da es bei einer solchen Situation nicht nur bei euch, sondern
auch allen anderen späteren Bewohnern oder potentiellen
Käufern zu Problemen kommen wird, sollten die 2 Eigentümer
versuchen, die Zähler in den Keller der Schwester verlegen zu
lassen, es kann sich ja nur darum handeln, die Zähler durch
ein Zwischenstück zu ersetzen und die Zähler bei der Schwester
in deren Hauptleitung einzubauen. Oder ggf. liegen die Zähler
so günstig, dass man die Zuleitung 2x durch die Wand führt und
den Zähler auf der Seite der Nachbarin verlegt. Oder wenn es
nur ums Absperren des Wassers bei Rerparaturen/Notfällen geht,
ein zusätzliches Ventil auf der Seite der Nachbarin setzen.
Ich würde dann die eine Kostenteilung zwischen den Eigentümern
schriftlich vereinbaren. Wenn Sie nicht darauf eingeht, habt
ihr (bzw. der Bruder) im Fall des Falles einen Beweis, dass
sie nciht an einer gütlichen Einigung interessiert ist -->
also alles schön dokumentieren.

Ansonsten müsst ihr halt den Zugang für das
Versorgungsunternehmen zur Ablesung ermöglichen, und in diesem
Rahmen auch der Schwester zur Kontrolle, aber die gehen ja
gleichzeitig auch an eure Zähler.

Ich denke, ihr habt das ganze Haus incl. Garten gemietet.
Damit hat die Schwester ohne eure Zustimmung noch nicht mal
die Grundstücksgrenze zu überschreiten. Die einzige Ausnahme
wäre, wenn ggf. eine diesbezügliche Eintragung im Grundbuch
vorliegt.

JA das ist ein toller Vorschlag den ich dem Bruder ( meinem Vermieter ) vorlegen werde. Habe allerdings die Befürchtung dass das nicht viel bringt weil diese beiden Parteien so verhasst sind das die sich nur noch per Anwalt unterhalten. HAb ich leider vorher nicht gewusst sonst hätte ich vielleicht nicht das Haus gemietet. Nun haben wir schon viel Geld reingesteckt und Arbeit und Zeit und müssen das Dilema halt ausbaden.
Wo du grad den Garten ansprichst : Im Mietvertrag steht Gartennutzung drinn , also hinter Schwester Haus ist ein Gartenteil der gepflegt und benutzt wird , hinter unserem HAusteil íst auch ein Gartenteil der wie ein wildgrundstück aussieht , also nicht von der Schwester mitbenutzt wird. Wie sieht das denn aus wenn ich da vielleicht einen kleinen Zaun hinmache damit mein Hund sich nicht ständig bei Schwester aufhält ? Muss ich sicherlich mit Ihr klären denke ich mal , vobei sie auf mich auch nicht gut zu sprechen ist obwohl ich ihr nichts getan habe.
ach mensch…wie manns macht ist es falsch , schade. Momentan habe ich tolle Nachbarn wo cih grad wohne aber die Wohnung ist halt viel zu klein für unsere große Familie.

viele Grüße aus dem Büro *zwinker
Heike