Schlüssel verloren, Recht auf Schließzylinder?

Hallo
Folgendes ist passiert: mein Mann hat seinen Schlüsselbund verloren. Nun war auch ein Schlüssel befestigt, der zu einer Schließanlage (2Fa Haus) gehört. Frage: wenn wir dem Vermieter ein NEUES Schloss bezahlen (darauf wird es hinauslaufen) haben wir dann einen Anspruch darauf, dass uns das AUSGEBAUTE, ALTE Schloss ausgehändigt wird?
Grüße

Hallo

eigentlich nein, denn das alte Schloß habt ihr ja nicht bezahlt, also war es auch nicht euer Eigentum. Eine andere Frage wäre, was will man damit?

Gruß

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andere Frage wäre, was will man damit?

Den VM ärgern und heimlich das alte wieder einbauen :smile:

andere Frage wäre, was will man damit?

Den VM ärgern und heimlich das alte wieder einbauen :smile:

Keins von beidem. Wir reden hier nicht über ein 20 Euro Schloss sondern über eine Schließanlage von 1800 EURO. Wenn ich die neue bezahlen muss, gehört sie dann mir ??? Wäre ja das Gleiche in Grün. Wir könnten das Schloss bei uns im Ferienhaus einbauen. Das der Vermieter beide behält sehe ich beim besten Willen nicht ein . Was will der Vermieter mit dem alten Schloss?
Grüße

andere Frage wäre, was will man damit?

Den VM ärgern und heimlich das alte wieder einbauen :smile:

Keins von beidem. Wir reden hier nicht über ein 20 Euro
Schloss sondern über eine Schließanlage von 1800 EURO.

Sind Schlösser und Schlüssel aus Gold??? Für ein 2 FH mit höchstens 10 Schlössern (vo mir mal geschätzt) scheint mir das aber masslos überteuert, hat man vom VM die Originalrechnung gesehn??

LG
Mikesch

Im übrigen wird das alles wegen FAQ:1129 gelöscht werden

1800 €???
Also wenn ich bedenke: 2 FH = 1800 €. Das wären in unseren 8-MFH’s dann 7200 €. Das kann ich nicht glauben zumal schonmal jmnd. eine neue Anlage zahlen musste. Und wenn das so hoch gewesen wäre, dann wüste ich das noch…

Grüße
Martin

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Hallo

wo kauft der Vermieter denn seine Schlösser?
1800 € scheint mir doch ein bisschen zu teuer.

Trotzdem bleibe ich dabei, dass euch die „alte“ nicht gehört…

Sind Schlösser und Schlüssel aus Gold??? Für ein 2 FH mit
höchstens 10 Schlössern (vo mir mal geschätzt) scheint mir
das aber masslos überteuert, hat man vom VM die
Originalrechnung gesehn??

LG
Mikesch

Frag mich nicht , warum das so teuer ist. Wir haben das neue Schloss bzw die Schließanlage selber bestellt, der Einbau MUSS von einem Fachmann getätigt werden. Schloss: 1550 Euro , Rest Einbaukosten.

wo kauft der Vermieter denn seine Schlösser?
1800 € scheint mir doch ein bisschen zu teuer.

Scheint mir ein völlig normaler Preis zu sein, wenn es sich um die komplette Schliessanlage eines Mehrfamilienhauses handelt.

Hätte mein Vater zu seinen Schulzeiten dort seinen Generalschlüssel verloren wäre das mit Sicherheit ein 5-6 stelliger Betrag geworden.

Gruss Ivo

Eigentümer des alten Schlosses ist nach wie vor der Vermieter.
Ihr zahlt Schadensersatz für den Einbau eines neues Schlosses.
Durch die Zahlung von Schadensersatz habt ihr keinen Anspruch am Eigentum des Vermieters erworben.
Der Vermieter muss euch also nichts herausgeben.

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wo kauft der Vermieter denn seine Schlösser?
1800 € scheint mir doch ein bisschen zu teuer.

Scheint mir ein völlig normaler Preis zu sein, wenn es sich um
die komplette Schliessanlage eines Mehrfamilienhauses handelt.

Einn Zweifamilienhaus, da brauchste doch keine 30 Schlösser…früher warens wahrscheinlich 1800DM. Da hätte doch zu DM Zeiten niemand 3600DMs für paar Schlösser bezahlt, auch wenn „Schliessanlage“ drübersteht

Hätte mein Vater zu seinen Schulzeiten dort seinen
Generalschlüssel verloren wäre das mit Sicherheit ein 5-6
stelliger Betrag geworden.

Mein teuerster Schlüssel, war der vom AA Hannover, der war an die 100.000 DM Wert, sind allerdings auch einige 100 Zimmer :wink:

Gruss Ivo

LG
Mikesch

Hallo,

Eigentümer des alten Schlosses ist nach wie vor der Vermieter.
Ihr zahlt Schadensersatz für den Einbau eines neues Schlosses.
Durch die Zahlung von Schadensersatz habt ihr keinen Anspruch
am Eigentum des Vermieters erworben.
Der Vermieter muss euch also nichts herausgeben.

Schadensersatz bedeutet, dass der Schaden ersetzt wird. Behält der VM die Schlösser, steht er aber besser da als vor Eintritt des Schadens, da er ja jetzt 2 Schließanlagen besitzt.

Anderes Beispiel: Ich beschädige die Stereoanlage eines Bekannten, so dass das Radio nicht mehr funktioniert. Als Schadensersatz kaufe ich ihm das gleiche Modell neu. Habe ich nun ein Anrecht auf das alte? Oder darf der Bekannte sich freuen: Toll, ich wollte schon immer im Bastelkeller Musik haben und das CD-Teil funktioniert ja noch.

Meines Erachtens hat der VM kein Anrecht auf die alte Anlage sobald der Ursprungszustand wieder hergestellt ist. (Oder sollte er sich darüber freuen, dass er jetzt endlich kostenlos die Schlösser an seinem Ferienhaus in Spanien wechseln kann?). Ansonsten wäre es für ihn eine Bereicherung durch den Schaden.

Gruß, Niels

Naja, mich interessiert recht wenig, was andere Schlösser kosten @Ivo . Wir haben die alte Rechnung ausgehändigt bekommen und auch wenn wir nun sagen „andere Schlösser sind billiger“ müßen wir GENAU DIESES SCHLOSS wieder einbauen lassen. So sieht es nun mal leider aus…
@Nils: Genau DIESE Frage stelle ich mir auch. Man muss einen Schaden ersetzen, das werde ich auch tun. Aber muss ich deshalb etwas verschenken? Die alte Anlage ist ja nicht defekt, es fehlt lediglich ein Schlüssel. Und wenn der VM diese alte Anlage nun verkauft?

Hallo,
Grundsatz ist doch, dass der Geschädigte durch den Schadensausgleich wieder so gestellt sein soll, als ob kein Schaden aufgetreten wäre. Ergo kann der Vermieter weder verlangen, dass nagelneue Schlösser eingebaut werden und er kann auch nicht die ausgebauten Schlösser behalten. In beiden Fällen stünde er ja später besser da als vor dem Schadensfall.
Nun kann man aber keine alten Schlösser kaufen, zudem hätte das ja keine Sinn (es geht ja darum, dass niemand passende Schlüssel besäße, was bei einem gebrauchten Schloss eben nicht bekannt ist - da könnte man auch das vorhandene mit dem verlorenen Schlüssel weiter behalten). Beim Einbau eines neuen Schließsystems müsste sich der Vermieter also je nach Alter des Systems beteiligen.
Aber es gibt durchaus die Möglichkeit, nur das Türschloss der Haustür zu tauschen und nicht auch gleich alle Wohnungstüren. Ich meine auch glesen zu haben, dass es nicht verhältnismäßig wäre, bei jedem verlorenen Schlüssel gleich alle Schlösser in einem Hochhaus austauschen zu lassen.
Und natürlich gehört das alte Schloß demjenigen, der den Austausch bezahlt hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

zuerst einmal, hat Du FAQ 1129 nich beachtet.

Aber nehmen wir einmal an, es handele sich um einen rein fiktiven Fall mit rein erfundenen Personen, die nur zufällig als „mein Mann“ und „ich“ und „unser Vermieter“ bezeichnet werden:

Im Schadensrecht geht man nach der Differenzhypothese vor.

Man vergleicht dabei zwei Situationen miteinander, nämlich die durch das schädigende Ereignis tatsächlich entstandene und die unter Wegfall des schädigenden Ereignisses hypothetisch bestehende. Die Differenz in den so ermittelten Vermögenslagen stellt den Schaden dar.

In dem geschilderten Fall hat der Vermieter hypothetisch ohne den Schadensfall eine funktionsfähige, wenn auch abgenutzte, und auch sichere Schließanlage.

Tatsächlich hat er eine funktionsfähige, abgenutzte und unsichere Schließanlage.

Die Differenz kann durch den Einbau einer neuen Schließanlage (oder wenn möglich Teilen davon) ausgeglichen werden, wobei die alte herausgegeben werden (oder dafür Wertersatz geleistet) und ein etwaiger Abzug Neu für Alt vorgenommen werden müsste.

Im Ergebnis darf der Geschädigte nach der Schadensregulierung nicht besser stehen. Deshalb ist die Schließanlage herauszugeben oder Wertersatz zu leisten.

Chrissie

Oh, sorry. Ja :NEHMEN WIR MAL AN, es würde passieren

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