Moin moin,
habe eine hypothetische Frage zum Thema „Schönheitsreparatur bei Auszug“, bei der ich mich unter den u.g. Rahmenbedingungen frage, was der Mieter in diesem Fall beim Auszug wohl machen würde: Renovieren oder nicht?
1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
01.02.2001
2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Die Wohnung wurde renoviert übergeben
3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Ja
4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
Siehe Punkt 5
5)Wie lautet der genaue Text ?
„Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten. In der Regel sind diese nach folgendem Fristenplan erforderlich: Küche, Bad, WC - alle drei Jahre; Rest alle fünf Jahre. Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisse bzw., soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt vom Mieter durcvhgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. Zu den Schönheitsreparaturen gehören auch der Innenanstrich von Türen, Fenstern, Fussleisten und Heizkörpern. Die Schönheitsreparaturen sind sach- und fachgerecht durchzuführen.“
6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
Nein
7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Nein
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
„Bei Übergabe wird die Ausführung dieser Arbeiten in der Farbe weiss vereinbart“
9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
noch nie
10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
nein
11)Sind Wände farbig gestrichen ?
nein
12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
siehe 9
Viele Grüße,
Matthias