Schönheitsreparaturen nach 5 Jahren Mietzeit

Das seit 5,5 Jahren vermietete Holzhaus hat nur Holzwände, Holzdecken, Holz- und Korkböden.
Wie ist hier die notwendige Schönheitsreparatur gemäß Einheitsmietvertrag zu realisieren?

Wie ist der Garten zu übergeben?

Tut nir leid, das ich nicht helfen kann. An Ihrer Stelle würde ich Rat suchen beim Mieterverein oder aber beim Rechtsanwalt.

Alles Gute
gartenreinhold

Guten Morgen, Herr Pfeiffer,
leider kann ich da überhaupt nicht helfen, weil ich mit Garten und Holzhäusern noch nie konfrontiert wurde.
Sorry. Viel Erfolg bei der Recherche.

Das kannst du nur sicher beantworten, wenn du den Mietvertrag (deinen, es gibt keine Standardverträge sondenr nur Einzelverträge, Einheitsmietveträge gabs mal nach dem krieg bis ca. 1970 …) von einem kundigen Mietrechtsjuristen (z.B. bei einem Mieterverein checken läßt!

Entschuldigung,

da bin ich leider überfragt.
Gruß
Bolo2L

Der Garten ist meines wissen im selben Zustand zu übergeben, wie ich ihm übernommen habe.
Wegen des Holzhauses habe ich leider keine Ahnung

Hallo Günter,
da kann ich nicht helfen das ist Mietrecht, da kenn ich mich nicht aus.
Viele Grüße Birgit

Hallo.
Leider kann ich zu der genannten Frage nichts sagen .
Tut mir leid !
Ich wohne seit -zig Jahren im Eigenheim und kenne mich mit Mietrecht nicht aus.
Agnes J.

Ohne Kenntnis des benutzten Mietvertrages kann ich nur Allgemeinplätze widergeben: Soweit die Naturmaterialien nicht beschädigt sind, reicht „besenrein“. Der Garten sollte so übergeben werden, wie er vorgefunden wurde. Da dies nicht geht, sollte er in einem gepflegten Zustand übergeben werden. Aber auch bei dieser Definition ist eine große Bandbreite von „gepflegt“ zu berücksichtigen, jedenfalls sollte er nicht verunkrautet sein (aber „Wildkräuter“ dürfen sichtbar sein), der Rasen sollte im Sommer schon einige Male gemäht worden sein.

Soweit die recht pauschale Anwort.

Wie ist hier die notwendige Schönheitsreparatur gemäß
Einheitsmietvertrag zu realisieren?

Wie ist der Garten zu übergeben?

Hallo,

auch bei den Einheitsmietverträgen gibt es Varianten - sowie die Möglichkeit für den Vermieter extra handschriftlich mit Ihnen getroffene Vereinbarungen festzuhalten.

Wenn Sie es genau wissen möchten, weil Ihr Mietvertrag dazu nichts sagt, wäre der sicherste Weg einen Anwalt für Mietrecht zu fragen. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß es bei uns so war, daß der Holzboden vor Übergabe mit einem Spezialöl geölt werden sollte, beschädigte Stellen ggf. abzuschleifen waren. Vorgehensweise bei Kork? Keine Ahnung. Ich würde sagen, wenn keine groben Verunreinigungen oder Beschädigungen vorhanden sind, lassen wie es ist. Es macht immer einen guten Eindruck Verschmutzungen naß zu reinigen und nicht nur besenrein zu übergeben.
Mit den Wänden? Große Bohrlöcher wie bei Tapeten- oder Putzwänden zuspachteln.

Zur Übergabe des Gartens: Aufgeräumt, jahreszeitlich angepaßt. Meines Wissens gibt es dafür keine konkreten Vorschriften, entweder gemäß den im Mietvertrag handschriftlich extra festgehaltenen, zwischen Ihnen und dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen oder - so vorhanden - entsprechend den im Mietvertrag standardisierten Übergaberegeln bei Auszug.