Schon wieder: 'Schönheitsreparatur'

Liebes Forum,

müssen Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung ausgeführt werden, auch wenn im Mietvertrag darüber nichts steht.

Der Vermieter behauptet: „Auch wenn zum Thema Schönheitsreparatur nichts im Mietvertrag steht, müsse der Mieter sie ausführen“

Hat der Vermieter Recht ?

Gruß

Servus!

Das Gegenteil ist der Fall.wenn ncihts vereinbart ist, gilt das Gesetz, und das sagt: Der Vermieter hat für den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu sorgen.