Liebes Forum,
müssen Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung ausgeführt werden, auch wenn im Mietvertrag darüber nichts steht.
Der Vermieter behauptet: „Auch wenn zum Thema Schönheitsreparatur nichts im Mietvertrag steht, müsse der Mieter sie ausführen“
Hat der Vermieter Recht ?
Gruß