Ein Schreiner fertigt eine Küche an und baut diese in meiner Wohnung ein. Beim Einbau wird die Küche durch einige Kratzer und dellen von dem Monteur den der Schreiner als Subuntermehmer beauftragt hat, beschädigt. Zudem wurde die Küche Schief eingebaut, weil eine Mauer nicht paralell zur gegenüberliegenden Mauer verläuft. Dies hat der Schreiner jedoch beim Aufmaß schon festgestellt und aber bei der Ausführung nicht berücksichtigt.
Der Subunternehmer-Monteur lässt sich seine Anwesenheitsstunden von meiner Frau zum Schluß seiner Anwesenheit auf einem Abnahmeprotokoll durch Unterschrift unterzeichnen. Dass es sich hier auch um ein Abnahmeprotokoll handeln soll, wurde verschwiegen. Zudem wurde das Schriftstück nach Unterzeichnung auch noch abgeändert und mitgenommen. Erst ein paar Tage später haben wir nun eine Kopie des Schriftstücks vom Schreiner erhalten. Dieser meinte ja, die Küche sei ja von meiner Frau abgenommen worden. Ich teilte dem Schreiner per Email mit, dass meine Frau keineswegs ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet habe. Zudem ist das Schriftstück ja ungültig, da es ja nach Unterzeichnung noch abgeändert bzw. ergänzt wurde. Des weiteren habe ich den Schreiner aufgefordert, die Mängel innerhalb von 10 Tagen zu beseitigen.
Der Schreiner möchte nun nochmals vorbeikommen und die Mängel schriftlich festzuhalten. Weil nach Einbau der Küche ja lt. Vertrag auch eine weitere Teilzahlung fällig wird.
Ich nehme an, dass nun ein Abnahmeprotokoll erstellt werden soll, was dann auch unterschrieben werden soll.
Frage : Ist dann nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls die nächste Teilzahlung schon fällig bevor der Schreiner die Mängel beseitigt hat? Kann ich die Unterzeichnung des Protokolls verweigern? Welche Folgen hätte das? Es handelt sich ja um einen Werkvertrag.