Schreiner beschädigt Küche beim Einbau

Ein Schreiner fertigt eine Küche an und baut diese in meiner Wohnung ein. Beim Einbau wird die Küche durch einige Kratzer und dellen von dem Monteur den der Schreiner als Subuntermehmer beauftragt hat, beschädigt. Zudem wurde die Küche Schief eingebaut, weil eine Mauer nicht paralell zur gegenüberliegenden Mauer verläuft. Dies hat der Schreiner jedoch beim Aufmaß schon festgestellt und aber bei der Ausführung nicht berücksichtigt.

Der Subunternehmer-Monteur lässt sich seine Anwesenheitsstunden von meiner Frau zum Schluß seiner Anwesenheit auf einem Abnahmeprotokoll durch Unterschrift unterzeichnen. Dass es sich hier auch um ein Abnahmeprotokoll handeln soll, wurde verschwiegen. Zudem wurde das Schriftstück nach Unterzeichnung auch noch abgeändert und mitgenommen. Erst ein paar Tage später haben wir nun eine Kopie des Schriftstücks vom Schreiner erhalten. Dieser meinte ja, die Küche sei ja von meiner Frau abgenommen worden. Ich teilte dem Schreiner per Email mit, dass meine Frau keineswegs ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet habe. Zudem ist das Schriftstück ja ungültig, da es ja nach Unterzeichnung noch abgeändert bzw. ergänzt wurde. Des weiteren habe ich den Schreiner aufgefordert, die Mängel innerhalb von 10 Tagen zu beseitigen.
Der Schreiner möchte nun nochmals vorbeikommen und die Mängel schriftlich festzuhalten. Weil nach Einbau der Küche ja lt. Vertrag auch eine weitere Teilzahlung fällig wird.

Ich nehme an, dass nun ein Abnahmeprotokoll erstellt werden soll, was dann auch unterschrieben werden soll.
Frage : Ist dann nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls die nächste Teilzahlung schon fällig bevor der Schreiner die Mängel beseitigt hat? Kann ich die Unterzeichnung des Protokolls verweigern? Welche Folgen hätte das? Es handelt sich ja um einen Werkvertrag.

Hallo,

was steht den auf dem unterschriebenen Zettel ( den ihre Frau unterschrieben hat ) ?

Stunden / Regiezettel
oder
Abnahmeprotokoll

und haben Sie vom Original einen Durchschlag erhalten, durch den man erkennt das am Schriftstück des Monteur´s nachträglich etwas geändert wurde ?

mfg
A.Ferlau

Hallo!
Es steht Abnahmeprotokoll drauf. Jedoch haben weitere Mitarbeiter des Schreiners bei einer Beprechnung schon mündlich zugegeben, dass das Protokoll ja im nachhinein noch ergänzt wurde.

Haben Sie oder Ihre Frau darauf die Beschädigungen oder andere Mängel notiert ???
Und wurde nur eine Notiz im nachhinein auf dem Protokoll ergänzt oder wurden maßgebliche Dinge verändert ?
z.B. Stundenzahl, Aussagen über die Fehler ( vorhanden od. nicht vorhanden ) usw.

mfg
A.Ferlau

Hallo,

zunächst dein Vertragspartner ist dein Auftragsnehmer, also der Schreiner.
Der Werkvertrag umfasst eine handwerkliche Leistung, also gilt hier die VOB/B.
Es wurde Teilzahlungsraten zu bestimmten Terminen vereinbart.
Soweit der rechtliche Rahmen.

Warte erst einmal den Termin mit dem Schreiner ab. Ein faires Miteinander und Reden hilft oft mehr und schneller, als ein drohen. Erst einmal den Ball flachhalten. Die nächste Rate, sofern fällig, solltest Du nicht leichtfertig zurückhalten, sofern die Restraten den „Schaden“ weit übersteigen. Wenn es die Schlusszahlung sein sollte, rede mit dem Schreiner im ruhigen darüber, um eine Lösung zu finden.
Er hat schliesslich auch kein Interresse daran, einen unzufrieden Kunden zu hinterlassen, denn er kostet ihn mehrere weitere.

mfG
Familie

Hi Buffi,

Frage : Ist dann nach Unterzeichnung des :Abnahmeprotokolls die
nächste Teilzahlung schon fällig bevor der Schreiner :die
Mängel beseitigt hat?

Das Abnahmeprotokoll stellt den Zustand einer Sache im beiderseitigen Einvernehmen fest. Eine Zahlpflicht ist damit nicht verbunden. Allerdings kann die Zahlplicht in einem anderen Vertrag, zB Werkvertrag, Kaufvertrag, mit Hinweis auf das Abnahmeprotokoll geregelt sein. Dort ist dann auch geregelt, wie Mängel behandelt werden.

Kann ich die Unterzeichnung des
Protokolls verweigern?

Im Prinzip ja, aber warum? Ich würde aber einen Fachmann beiziehen. Denn später ein Abnahmeprotokoll als unrichtig hinzustellen ist sehr schwierig.

Welche Folgen hätte das?

Er müsste auf Abnahmeersatz klagen, dann würde ein gerichtsbestellter Gutachter statt deiner die Abnahme erklären oder auch nicht, wenn er Mängel feststellt.

Es handelt
sich ja um einen Werkvertrag.

Na siehste, da drin steht, wie bei Mängeln zu verfahren ist. siehe oben.

Ciao Ricco

hallo

Tut mir leid. Da bin ich überfragt.

Sie sollten eine eigene Mängelliste erstellen und sicherstellen, dass sie beweisen können, dass der Vertragspartner dieseerhalten hat (Gegenzeichnung oder versendung per Einschreiben). Wenn eine gemeinsames Protokoll erstelt wird, dass ihre Mängel enthält, aber auch die erbrachten Leistungen dokumentiert, umso besser. Grundsätzlich müssen und sollten Sie natürlich nichts unterschreiben, wenn Sie mit dem Inhalt nicht übereinstmmen.

Dem Schreiner muss natürlich Gelegenheit zur Nachbesserung sprich Mängelbeseitigung gegeben werden.
Was die nächste Rate angeht, hängt es davon ab, wieviel Leistung tatsächlich erbracht wurde und wie groß die Mängel sind. Ich würde einen angemessenen teilbetrag wegen der Mängel zurückhalten und dies ebenfalls im Protokoll vermerken.
Ihr Schreiner scheint ja gesprächsbereit zu sein, daher sollten sie versuchen das Problem gütlich beizulegen.

Hallo Buffi, hier meine Teil-Antwort. Vertragspartner ist der Schreiner, nicht der Monteur. Wenn der Schreiner kommt, kann die Abnahme „unter Vorbehalt“ unterzeichnet werden, bis alle Reklamationen ordentlich bearbeitet wurden. Vielleicht läßt sich im Gespräch eine weitere Zahlung zurückhalten bis alles zur Zufriedenheit erledigt ist.
Gruß lennonmc

Hallo

Ich würde einfach mal mit dem Schreiner persönlich reden.
Ich würde gar nix bezahlen solange die Küche nicht wie vereinbart
Fertig ist.
Mfg
Jan

Hallo,da kann ich nicht weiter helfenLG Witharos

Advokat wäre nicht schlecht .
Grus.

Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich den Sachverhalt für zu komplex halte, um auf diesem Wege verantwortungsvoll darauf einzugehen. Hier müßte man sämtliche schriftlichen Unterlagen sichten, was im Rahmen dieses Forums nicht möglich ist.

Hallo

Kann ich nichts dazu beitragen, bin der Meinung Sie sollten einen Rechtsanwalt fragen.
Gruß Wolfgang

Hallo,
deine Frau hat ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet!?
Steht da drin, dass das Gewerk mängelfrei abgenommen ist?
Nachträglich einseitige Änderungen sind sowieso rechtswidrig und ungültig.
Also erstmal die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben mit dem Hinweis, dass weitere Zahlungen bis zur vollständigen Mängelbeseitigung nicht geleistet werden.

Bei Werkvertrag entweder komplettes Gewerk ablehnen oder sich einigen.
Schau mal noch mal genau was deine Frau unterschrieben hat.
Viel Glück

Sry wahrscheinlich zu spät,

aber wenn nach Einbau die Raten fällig wird ist die abnahme nicht das kriterium…