Schwammsanierung

Liebe Leute,

mal angenommen durch starke Regenfälle im Frühsommer und Sommer ist in einem Mehrfamilienhaus Feuchtigkeit ins Kellergeschoss eingedrungen. Der Grundwasserspiegel steigt an, was vor allem an den Kellerwänden deutlich sichtbar wird (das gibt so einen schönen Rand). Dann bildet sich an fast jeder Wand im Kellergeschoss Schwamm (z.B. Treppenhaus, Kellergänge oder ähnliches). Wie es in den einzelnen Kellern aussieht, kann man nicht sagen. Nachbar X findet aber, dass sich in seinem Keller ein beißender, stechender Geruch bemerkbar macht und der Kellerboden fleckig ist. Schimmel oder Schwamm in seinem eigenen Keller konnte Nachbar X bislang nicht entdecken.
Nachbar X würde jetzt gern dem Vermieter ein Schreiben mit der Bitte um „Sanierung“ zukommen lassen. Nachbar X findet, dass eine Frist für die „Sanierung“ bis Ende des Jahres ausreichen sollte und möchte mit einer Mietminderung ab Januar drohen. Nachbar Y findet, dass die Frist ein wenig kurz gehalten ist.
Kann man helfen?

Danke!
Lulu

Hallo,

helfen kann nur der Eigentümer.

In einem solchem Falle könnte man mit Mietminderung ab sofort und oder einem Sonderkündigungsgrund Abhilfe schaffen.

Für alle Schäden die das Haus an sich betreffen ist der Hauseigentümer verantwortlich.
entbehrt zwar nicht die Pflichtanzeige gegenüber dem Eigentümer, zur Abhilfe.

Aber daraus kann sich durchaus ein Sonderkündigungsgrund ergeben wenn keine Abhilfe geschaffen wird.

Gruß

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Hallo LuLu,

ich würde den Vermieter bzw. Eigentümer erst mal darüber informieren und ihn höflich bitten, das ganze in ordnung bringen zu lassen. Direkt mit einer Frist und Mietminderung drohen, finde ich ein bischen krass!