Sofortiger Rauswurf einer Person

Hallo,

es wäre super, wenn ich zu folgendem Sachverhalt hilfreiche Ratschläge bekommen würde:

Ich bewohne das Haus meiner Mutter, da sie vor einigen Jahren in eine andere Stadt gezogen ist und ich nicht mit wollte. Sprich ich bewohne weiterhin mein Elternhaus. Ab und zu zahle ich ihr einen kleinen Obolus für die angefallenen Nebenkosten, sonst nichts.
Vor gut einem Jahr hat mich ein ehemaliger Kumpel gefragt, ob er für zwei Wochen bei mir wohnen könne, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat. Daraus wurde, wie bereits geschrieben, ein Jahr. Das lief auch ganz gut. Er ist auch in diesem Haus gemeldet. Er hat seit gut 3 Monaten angefangen Nebenkosten auf das Konto meiner Mutter zu zahlen. Mir gab er die „Miete“ immer bar. Es besteht kein Mietvertrag.
Nun hat er nach einer Feier, einigen Freunden falsche Aussagen über mich und meinen Beruf getroffen und ist auch unter Alkoholeinfluß tätlich gegen einen dieser Freunde geworden.
Das hat mich natürlich so in Rage versetzt, dass ich im gesagt habe, er solle das Haus bis Ende der Woche verlassen. Diese ist natürlich vorbei und es hat sich nichts getan.
Was kann ich nun machen, um ihn möglichst schnell vor die Tür zu setzen? Schliesslich ist er nur geduldet. Greifen hier die 3 Monate Kündigungsrecht?Er wohnt in meinem Arbeitszimmer, dort hat er sich ein Bett und zwei Schränke hinein gestellt. Wohnzimmer, Küche, Bad teilen wir uns.

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

da er Ihnen die „Miete“ immer in bar gegeben hat, liegt
hier meiner Meinung nach rechtlich gesehen ein
Mietsverhältnis vor. Auch Ihre Mutter hat durch die
Annahme der Nebenkosten diesem Mietverhältnis sozusagen
zugestimmt.
Hätten Sie kein Geld verlangt oder hätte er dieses
freiwillig gegeben (und unregelmäßig) würde kein
Mietverhältnis bestehen, aber unter diesen Umständen
schon. Verträge können (wie sicherlich bekannt) auch
mündlich geschlossen werden a la „Du kannst hier
wohnen, zahlst mir aber dafür x Euro“.
Sollte ich mit meiner Annahme richtig liegen, muss man
dementsprechend auch die dreimonatige Kündigungsfrist
einhalten.
Vielleicht reden SIe noch einmal mit Ihrem „Mieter“,
sicherlich ist auch ihm an ein schnelles Ausziehen
gelegen, wenn eine schlechte Stimmung vorherrscht.
LG mitredenwill

Hallo,

es wäre super, wenn ich zu folgendem Sachverhalt

hilfreiche

Ratschläge bekommen würde:

Ich bewohne das Haus meiner Mutter, da sie vor einigen

Jahren

in eine andere Stadt gezogen ist und ich nicht mit

wollte.

Sprich ich bewohne weiterhin mein Elternhaus. Ab und

zu zahle

ich ihr einen kleinen Obolus für die angefallenen

Nebenkosten,

sonst nichts.
Vor gut einem Jahr hat mich ein ehemaliger Kumpel

gefragt, ob

er für zwei Wochen bei mir wohnen könne, bis er eine

eigene

Wohnung gefunden hat. Daraus wurde, wie bereits

geschrieben,

ein Jahr. Das lief auch ganz gut. Er ist auch in

diesem Haus

gemeldet. Er hat seit gut 3 Monaten angefangen

Nebenkosten auf

das Konto meiner Mutter zu zahlen. Mir gab er die

„Miete“

immer bar. Es besteht kein Mietvertrag.
Nun hat er nach einer Feier, einigen Freunden falsche

Aussagen

über mich und meinen Beruf getroffen und ist auch

unter

Alkoholeinfluß tätlich gegen einen dieser Freunde

geworden.

Das hat mich natürlich so in Rage versetzt, dass ich

im gesagt

habe, er solle das Haus bis Ende der Woche verlassen.

Diese

ist natürlich vorbei und es hat sich nichts getan.
Was kann ich nun machen, um ihn möglichst schnell vor

die Tür

zu setzen? Schliesslich ist er nur geduldet. Greifen

hier die

3 Monate Kündigungsrecht?Er wohnt in meinem

Arbeitszimmer,

dort hat er sich ein Bett und zwei Schränke hinein

gestellt.

Wohnzimmer, Küche, Bad teilen wir uns.

Vielen Dank im Voraus

Hallo,
so wie es sich anhört denk ich sollte vielleicht deine Mutter hinzu gezogen werden,denn sie ist ja der Besitzer des Hauses.Die Frage ist natürlich wie viel Wert diese Freundschaft hat und ob du ihm nicht anbieten willst gemeinsam nach einer Wohnung für ihn zu suchen.
Ansonsten glaub ich gibt es keine gesetzl. Grundlage für eine Kündigungsfrist

Hallo Clausewitz,

die geschilderte Situation ist rechtlich nicht ganz einfach zu lösen. Da ein schriftlicher MIetvertrag immer besser für beide Seiten ist, ist das hier das größte Problem.
Laut Gesetz gibt es ein Gewohnheitsrecht. Das besagt, wenn 2 Parteien immer wieder und ohne Bemängeln eine Sache dulden, gilt sie als vertraglich entschieden. So in etwa wird das ausgedrückt.

Da du deinen Bekannten seit 1 Jahr in deinem Haus mit wohnen läßt, ist das schon Gewohnheitsrecht. Allerdings ergibt sich aus der Tatsache, dass er Miete und Nebenkosten zahlt auch ein stillschweigender Vertrag. Und da mündliche Verträge vom BGB abhängig sind, rate ich dir, deinem Bekannten eine Kündigung per Brief (also schriftlich) auszustellen und ihm dann 3 Monate Zeit zu geben. Sollte das nichts bringen, schalte einen Anwalt ein und kündige wegen Eigenbedarf, was im Endeffekt auch leicht zu beweisen wäre, da es dein Arbeitszimmer ist.

Schau dich aber schon jetzt nach einem guten Anwalt für Mietrecht um, denn ich denke dein Bekannter wird es drauf ankommen lassen.

MfG

Allerdings ergibt sich
aus der Tatsache, dass er Miete und Nebenkosten zahlt auch ein
stillschweigender Vertrag.

Danke für die schnellen Antworten.

Rechtlich gesehen, hat der Mieter aber doch nie eine Mietzahlung erhalten und ihn nur geduldet, auch wenn NK gezahlt wurden, sozusagen als Unkostenbeitrag…

Hallo,

ich bin kein Jurist!

Als Laie würde ich sagen, es handelt sich hier um einen mündlichen Vertrag (ist genauso bindend wie ein schriftlicher) über ein Untermietverhältnis (gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende).
Ob deine Mutter oder du die Kündigung verfassen musst, weiß ich nicht.

Alles Gute!
Clara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich kann hier leider auch nicht weiterhelfen.
Viel Glück!

Rita